Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021. Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional erhöht.
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