DJG-BW: Die größte Fachgewerkschaft in der Landesjustiz

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Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft · Landesverband Baden-Württemberg e. V. · (DJG-BW), ist die größte Fachgewerkschaft in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten in Baden-Württemberg. Unsere gewerkschaftlichen Amtsinhaber sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten selbst in den Dienststellen der vielfältigen Landesjustiz und wissen deshalb genau, warum und wofür wir kämpfen. Auf unserer Website finden Sie alles, was Sie über unsere Arbeit, unsere Gewerkschaft und den Nutzen einer Mitgliedschaft wissen wollen.
Wir von der DJG-BW sind selbst in der Landesjustiz tätig und in allen Stufenvertretungen präsent. Darum verstehen wir genau, wo der Schuh in den Dienststellen drückt. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen und Fachbereichen organisiert. Die Kollegen vor Ort, die Bezirksgruppenvorsitzenden, sind kompetente Ansprechpartner und haben immer ein offenes Ohr für die Belange der Mitglieder. Sie nehmen sich gerne der Fragen, Ideen, Sorgen und Nöte der Kolleginnen und Kollegen an und sind immer an einer passenden und schnellen Lösung interessiert. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen

Neueste Berichte

  • Reinhard Ringwald Donnerstag, 12. Oktober 2023 von Reinhard Ringwald

    Attraktiver öffentlicher Dienst

    Ältere Menschen weiterbeschäftigen

    Die Beschäftigung älterer Menschen im öffentlichen Dienst stellt eine wertvolle Ressource dar, da sie über langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse verfügen. Allerdings kann es Herausforderungen geben, die die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für diese Altersgruppe mindern.
    Die folgenden Maßnahmen können dazu beitragen, den öffentlichen Dienst für ältere Menschen attraktiver zu gestalten.

  • Reinhard Ringwald Samstag, 30. September 2023 von Reinhard Ringwald

    Umkleide- und Wegezeit als Arbeitszeit

    Arbeitszeit

    Indem der Arbeitgeber das Umkleiden im Betrieb anordnet, macht er mit seiner Weisung das Umkleiden und das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide- zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung. Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit – so das LAG Nürnberg. Bestimmte Arbeitskleidung ist in vielen Branchen völlig normal.

  • Reinhard Ringwald Donnerstag, 21. September 2023 von Reinhard Ringwald

    Anspruch auf Berichtigung auch nach zwei Jahren

    Arbeitszeugnis

    Stellt der Arbeitgeber böswillig ein zu schlechtes Arbeitszeugnis aus, muss er auch nach Jahren noch damit rechnen, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses geltend macht. Der Anspruch auf Zeugnisberichtigung ist dann nicht verwirkt. Das sah das Gericht anders. Der Arbeitgeber wurde verurteilt, zumindest ein »durchschnittliches« Zeugnis zu erteilen, eine Verwirkung des Anspruchs wurde nicht angenommen.

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Quicktipp 08/2023

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Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen. Die Mitarbeiter*innen einer Dienststelle haben über den Personalrat die Möglichkeit, an Entscheidungen in der Dienststelle teilzuhaben. So können sie beispielsweise Einfluss auf Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder auch Gesundheitsschutzmaßnahmen nehmen.

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