Jugend

Was macht der Landesjugendvorstand?

Wir, der Landesjugendvorstand, vertreten als eigenständige Organisation der Deutschen Justizgewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg e. V. (DJG-BW) die Interessen der Justizjugend. Zur Justizjugend gehören all diejenigen, die Mitglied in der DJG-BW und nicht älter als 27 Jahre sind.

Wir möchten die Gewerkschaft und ihre Arbeit der Jugend wieder näher bringen. Wir stehen im engen Kontakt mit der Bundesjugend und hoffen auf eine produktive und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Die problematischen Entwicklungen der beruflichen Perspektiven nach der Ausbildung sind uns bekannt und wir suchen gemeinsam nach Lösungen. Deswegen traut Euch und meldet Euch bei uns, wenn Ihr Sorgen oder Probleme habt. Wir kümmern uns darum. Wir wollen für Euch mitreden und was bewirken.

Kontaktmöglichkeiten

Jugendliche können sich mit ihren Fragen etc. unter folgender Mailadresse an den Landesvorstand wenden: jugend@djg-bw-online.de

Berufsunfähigkeit?

  • Jede/-r vierte Angestellte und jeder/-e dritte Arbeiter/-in scheidet vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aus.

  • Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, haben keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz.

  • Die staatlichen Leistungen der Erwerbsminderungsrente sind an strenge Bedingungen geknüpft.

Informationen rund um eine Berufsunfähigkeit

Von unserem Kooperationspartner erfahren Sie alles rund um eine Berufsunfähigkeit. Auf dieser Website erhalten Sie erste Informationen.

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