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DJG-BW: Die größte Fachgewerkschaft in der Landesjustiz

Werde Teil unserer Gemeinschaft

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft · Landesverband Baden-Württemberg e. V. · (DJG-BW), ist die größte Fachgewerkschaft in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten in Baden-Württemberg. Unsere gewerkschaftlichen Amtsinhaber sind ehrenamtlich tätig. Sie arbeiten selbst in den Dienststellen der vielfältigen Landesjustiz und wissen deshalb genau, warum und wofür wir kämpfen. Auf unserer Website finden Sie alles, was Sie über unsere Arbeit, unsere Gewerkschaft und den Nutzen einer Mitgliedschaft wissen wollen.
Wir von der DJG-BW sind selbst in der Landesjustiz tätig und in allen Stufenvertretungen präsent. Darum verstehen wir genau, wo der Schuh in den Dienststellen drückt. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen und Fachbereichen organisiert. Die Kollegen vor Ort, die Bezirksgruppenvorsitzenden, sind kompetente Ansprechpartner und haben immer ein offenes Ohr für die Belange der Mitglieder. Sie nehmen sich gerne der Fragen, Ideen, Sorgen und Nöte der Kolleginnen und Kollegen an und sind immer an einer passenden und schnellen Lösung interessiert. Entsprechend dezentral sind wir in Bezirksgruppen organisiert.

Neueste Berichte

  • RR Mittwoch, 3. Juni 2026 von RR

    DJG: Besoldung aus der Glaskugel

    Wenn der Dienstherr mit fiktivem Einkommen rechnet

    Baden-Württemberg will Besoldung und Versorgung anpassen. Was zunächst nach einer guten Nachricht klingt, hat bei genauerem Hinsehen einen bitteren Beigeschmack. Denn das Land plant offenbar erneut, bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation mit einem fiktiven Partnereinkommen zu arbeiten. Dieses soll von bisher 6.000 Euro auf künftig 7.236 Euro angehoben werden. Für viele Kolleginnen und Kollegen ist das mehr als eine technische Rechengröße. Es ist ein politisches Signal.

  • Thomas Stemmler Samstag, 30. Mai 2026 von Thomas Stemmler

    JWM: Zwischen Familienfreundlichkeit und Arbeitsrealität

    Unplanbare Dienstzeiten belasten Familien und Gesundheit

    Das Justizministerium Baden-Württemberg verweist auf Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Im Justizwachtmeisterdienst zeigt sich jedoch zunehmend eine andere Realität: unplanbare Dienstzeiten, lange Sitzungstage, hohe Sicherheitsanforderungen und eine wachsende Belastung für Beschäftigte und ihre Familien. Die DJG-BW sieht hier dringenden Handlungsbedarf, damit Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz und verlässliche Arbeitszeitgestaltung nicht nur Anspruch bleiben, sondern im Arbeitsalltag tatsächlich ankommen.

  • Mittwoch, 27. Mai 2026 von SEB

    JWM: Amtshilfe am Limit:

    Justizwachtmeisterdienst braucht verlässliche Personalstärkung

    Der Justizwachtmeisterdienst ist eine unverzichtbare Stütze des Justizbetriebs in Baden-Württemberg. Ob Einlasskontrollen, Vorführungen, Sitzungsdienste, Aktenumlauf, Postabtrag, Unterstützung bei Großverfahren oder Sicherheitsaufgaben in Gerichtsgebäuden: Ohne die Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst kann der tägliche Dienstbetrieb an vielen Gerichten nicht verlässlich aufrechterhalten werden. Zugleich zeigt sich seit Jahren, dass die Belastung steigt, während das Personal vielerorts nicht ausreicht.

Berichte aus dem Fachbereich Gerichtsvollzieher

  • PH Montag, 18. Mai 2026 von PH

    GV: Steuerrechtliche Anpassung?

    Wenn daraus eine Organisationsfrage des Rechtsstaats wird

    Vor wenigen Wochen haben wir an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 2b UStG im Gerichtsvollzieherwesen keineswegs als bloße steuerrechtliche Randnotiz missverstanden werden sollte, sondern eine Entwicklung mit erheblicher struktureller Tragweite darstellt. Die inzwischen konkret vorgestellten Umsetzungsmodelle in Baden-Württemberg bestätigen diese Einschätzung nicht nur – sie verleihen der Diskussion eine neue Qualität.

  • PH Sonntag, 12. April 2026 von PH

    GV: Umsatzsteuer im Gerichtsvollzieherwesen

    Zwischen gesetzlicher Neubewertung und praktischer Umsetzbarkeit

    Die anstehende Anwendung des § 2b UStG im Bereich des Gerichtsvollzieherwesens markiert keine bloße technische Anpassung, sondern eine Entwicklung von erheblicher struktureller Tragweite, die auch in Baden-Württemberg zunehmend konkrete Konturen annimmt. Mit der Neuregelung des § 2b UStG hat der Gesetzgeber die umsatzsteuerrechtliche Behandlung juristischer Personen des öffentlichen Rechts grundlegend neu ausgerichtet.

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