Tarifergebnis 2023

Tarifabschluss im Detail für Angestellte, Beamte und Pensionäre

Über 6.000 haben es geschafft!

Es ist geschafft – unsere Proteste der letzten Wochen haben zu einem guten Ergebnis in der Einkommensrunde 2023 im TV-L geführt. In Stuttgart haben über 6.000 Streikende ein Signal gesetzt. Es war in der letzten Runde der Verhandlungen endlich möglich, die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zu überzeugen, auf die vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit einem deutlichen Signal zuzugehen.

Massiven Druck ausgeübt

Landesregierung bewegt sich

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion begrüßt die Ankündigung von Finanzminister Danyal Bayaz, dass die Landesregierung beabsichtige, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Der BBW erwarte allerdings, dass sich die beabsichtigte inhaltsgleiche Anpassung der Bezüge nicht nur auf den Besoldungsbereich bezieht, sondern den Versorgungsbereich 1:1 einbezieht, mahnte BBW-Chef Kai Rosenberger am 11. Dezember 2023 in Stuttgart. Das Tarifergebnis bezeichnete der BBW-Vorsitzende als ordentlich und fair.

Der massive Druck, den die Beschäftigten mit den bundesweiten Warnstreiks und Demos aufgebaut haben, hat nach Überzeugung Rosenbergers die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde zum Einlenken veranlasst. So sei es schließlich gelungen, einen Tarifabschluss TV-L auszuhandeln, der Tarifbeschäftigte der Länder in der Summe nicht schlechter dastehen lässt als die Kolleginnen und Kollegen beim Bund und bei den Kommunen, für die der TVöD greift. „In Anbetracht der Tatsache, dass die Personalkostenquote beim Bund (TVöD) deutlich geringer ist als in den Ländern, betrachten wir diesen Abschluss als ordentlich und fair“, erläutert Rosenberger.

Inflationsausgleichsprämie wird gezahlt

Jetzt geht es dem BBW darum, dass das Tarifergebnis so schnell wie möglich auf die Beamtenschaft und den Versorgungsbereich übertragen wird. „Wir gehen davon aus, dass der Finanzminister deshalb zeitnah auf uns zukommen wird“, sagt Rosenberger. Man müsse über die Modalitäten zur Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich sprechen. Die Position des BBW umreißt der Vorsitzende mit wenigen Sätzen: Bei der Übertragung des Tarifergebnisses dürfe es weder eine zeitliche Verzögerung geben noch eine inhaltliche Verschlechterung. Die Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro müsse in voller Höhe nicht nur auf die aktiven Beamtinnen und Beamten, sondern auch auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Nachdem die Pensionärinnen und Pensionäre in den vergangenen elf Jahren laut Berechnungen des Bundessozialministeriums einen Kaufkraftverlustverlust von 4,3 % zu verkraften hatten, während die West-Rentner im selben Zeitraum einen Kaufkraftgewinn von 5,2 % verzeichnen konnten, sei eine vollständige Übertragung der Inflationsausgleichsprämie auf den Versorgungsbereich dringend angezeigt.

Die Eckdaten des neuen TV-L

  • 1.800 Euro Inflationsausgleich als steuerfreie Einmalzahlung per Sofort (Azubis, Studierende, Praktikant:innen erhalten 1.000 Euro); Teilzeitkräfte anteilig.

  • Zusätzlicher Inflationsausgleich steuerfrei von Januar 24 bis Oktober 24 in Höhe von monatlich 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikant:innen erhalten 50 Euro); Teilzeitkräfte anteilig.

  • Erhöhung der Einkommen gemäß Tabelle ab dem 01.11.2024 um 200 Euro und,

  • ab dem 01.02.2025 um 5,5 %.

  • Wird insgesamt keine Erhöhung von 340 Euro erreicht, wird dieser Betrag zum 01.02.2025 gesetzt.

  • 25 Monate Laufzeit des Tarifvertrags.

  • Ab 01.01.2024 Anspruch auf Fahrradleasing durch Gehaltsumwandlung.

  • Übernahme für jene Auszubildenden, wenn sie mindestens mit Note 3 abschließen.


Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich

Geld in die Hand nehmen

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion begrüßt die schnelle Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis TV-L systemgerecht und zeitnah auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu übertragen. „Jetzt Geld in die Hand zu nehmen ist gut und richtig“, erklärte BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger am 14.12.2023 in Stuttgart. Damit werde das Land nicht nur seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht, sondern mache in Zeiten akuten Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst für potenzielle Bewerber attraktiver.

Modalitäten für Beamte und Pensionäre

Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten Beamtinnen und Beamte zusätzlich zu ihrem Gehalt einmalig und steuerfrei einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.800 Euro, zuzüglich vier Mal 120 Euro für die Monate Januar bis April 2024, danach von Mai bis Oktober jeweils 120 Euro. Ab November 2024 steigen die Bezüge linear um 3,6 % und ab Februar 2025 linear um weitere 5,6 %. Teilzeitbeschäftigte bekommen den Inflationsausgleich anteilig.

Der Inflationsausgleich wird systemgerecht auch auf den Versorgungsbereich übertragen. Im Klartext heißt das: Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten den Inflationsausgleich prozentual entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes. Damit folgt das Land der Regelung des Bundes bei der Übertragung des TVöD-Ergebnisses auf den Bundesversorgungsbereich.

Abstandsgebot muss gewahrt bleiben

Die Übertragungsmodalitäten bewertet BBW-Chef Rosenberger generell positiv. Die Übertragung des Inflationsausgleichs auch auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger verhindere eine Abkopplung der Pensionsentwicklung von der der aktiven Besoldung. Und mit der Umrechnung des Sockelbetrags von 200 Euro, den das TV-L-Ergebnis vorsieht, in eine lineare Erhöhung von 3,6 % werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung getragen und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt.

Verfassungskonforme Besoldung muss hergestellt werden

Zugleich appelliert Rosenberger aber auch an die Landesregierung, jetzt zeitnah dafür zu sorgen, dass die Besoldung im Land zumindest wieder verfassungskonform ist. Beim BBW ist man überzeugt, dass das Mindestabstandsgebot der Besoldung zur Grundsicherung von 15 % mit Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 und der anstehenden Erhöhung zum 1. Januar 2024 endgültig in Schieflage geraten ist. Um die Verfassungsmäßigkeit wieder herzustellen, sind aus Sicht des BBW Besoldungsverbesserungen dringend geboten, diesmal unbedingt auch für die Beförderungsämter des gehobenen Dienstes sowie für den höheren Dienst. Deshalb fordert BBW-Chef Rosenberger die Landesregierung auch eindringlich zum Handeln auf: „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich jede Beamtin und jeder Beamter sowie jede Versorgungsempfängerin und jeder Versorgungsempfänger jederzeit darauf verlassen kann, dass die vom Dienstherrn geleistete Alimentation zumindest verfassungskonform ist.“

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