Landeshauptvorstand

Sitzungen

Der Landeshauptvorstand tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Ihm obliegen Entscheidungen zu den Richtlinien und zur allgemeinen Geschäftsführung des Landesverbandes. Ferner beschließt der Landeshauptvorstand über die Geschäftsordnung der Landesleitung.

Zusammensetzung des Landeshauptvorstandes

  • den Mitgliedern des Landesvorstands

  • den Mitgliedern der Landesleitung,

  • den Inhabern von Ehrenämtern,

  • den Bezirksgruppenvorsitzenden,

  • der Jugendleitung.

Bezirksgruppen

Durch die jeweiligen Bezirksgruppenvorsitzenden hat der Landeshauptvorstand die Nähe zu den Mitgliedern. In jedem Landgerichtsbezirk in Baden-Württemberg besteht eine Bezirksgruppe. Der jeweilige Bezirksgruppenvorsitzende ist dabei das Bindeglied vom Landeshauptvorstand zu den Mitgliedern vor Ort.

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