Sonntag, 3. Mai 2026 von PH
DJG: Konstanzer Symposium 2026
Strafmündigkeit im Fokus rechtsstaatlicher Verantwortung
Das 45. Konstanzer Symposium des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat am 29. und 30. April 2026 ein Thema aufgegriffen, das weit über eine strafrechtliche Einzelfrage hinausreicht: die Strafmündigkeit junger Menschen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie der Rechtsstaat auf schwere Straftaten durch Kinder oder sehr junge Jugendliche reagieren soll, ohne Schutzinteressen, Opferperspektiven, entwicklungspsychologische Erkenntnisse und den Erziehungsgedanken gegeneinander auszuspielen.
Für die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg ist diese Debatte von besonderer Bedeutung, weil rechtspolitische Entscheidungen immer auch konkrete Auswirkungen auf die Beschäftigten in Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug und weiteren Bereichen der Justiz haben.
Zwischen öffentlicher Betroffenheit und rechtspolitischer Verantwortung
Die Diskussion um Strafmündigkeit wird häufig durch besonders erschütternde Einzelfälle geprägt. Solche Taten lösen verständlicherweise Betroffenheit, Mitgefühl mit den Opfern und den Wunsch nach klaren Konsequenzen aus. Diese Reaktionen sind ernst zu nehmen, dürfen aber nicht dazu führen, dass Strafrechtspolitik allein als unmittelbare Antwort auf mediale Erregung verstanden wird. Das Strafrecht ist kein Instrument symbolischer Beruhigung, sondern Ausdruck staatlicher Ordnung, gebunden an Verhältnismäßigkeit, Erkenntnislage und Menschenwürde. Wer gesetzliche Grenzen verändern will, trägt deshalb eine erhebliche Verantwortung.
Strafmündigkeit ist mehr als eine Altersgrenze
In der öffentlichen Debatte entsteht bisweilen der Eindruck, Strafmündigkeit lasse sich auf eine einfache Alterszahl reduzieren. Tatsächlich steht dahinter die komplexe Frage, ab welchem Entwicklungsstand ein junger Mensch das Unrecht einer Tat erkennen, sein Verhalten entsprechend steuern und strafrechtliche Verantwortung tragen kann. Dabei geht es nicht nur um juristische Bewertung, sondern auch um Reifeentwicklung, familiäre Sozialisation, schulische Einbindung, psychische Belastungen, Gruppendynamiken und digitale Einflüsse. Pauschale Verschärfungsforderungen greifen ebenso zu kurz wie eine pauschale Zurückweisung jeder Reformdebatte.
Schutzauftrag und Erziehungsgedanke gehören zusammen
Ein moderner Rechtsstaat muss Schutz gewährleisten und zugleich differenzieren. Gerade bei Kindern und sehr jungen Jugendlichen darf der Blick auf Entwicklung, Erziehung und Prävention nicht verloren gehen. Das bedeutet nicht, schwere Taten zu verharmlosen oder Opferinteressen zurückzustellen. Es bedeutet vielmehr, staatliche Reaktionen so auszugestalten, dass sie rechtsstaatlich tragfähig, fachlich begründet und praktisch umsetzbar sind. Das Konstanzer Symposium hat deutlich gemacht, dass eine seriöse Debatte unterschiedliche Perspektiven zusammenführen muss: juristische, kriminologische, medizinische, politische und praktische.
Gewerkschaftlicher Blick auf die Justizpraxis
Für die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg ist die Diskussion über Strafmündigkeit keine abstrakte Fachdebatte. Jede kriminalpolitische Weichenstellung wirkt unmittelbar auf die tägliche Arbeit in Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe und Verwaltung. Neue Zuständigkeiten, steigende Verfahrenszahlen, höhere Gutachtenbedarfe, intensivere Betreuungsmaßnahmen oder veränderte Vollzugsanforderungen entstehen nicht im luftleeren Raum. Sie treffen Beschäftigte, die bereits heute unter hoher Belastung eine verantwortungsvolle Arbeit für den Rechtsstaat leisten.
Reformen brauchen Personal, Ausstattung und Ressourcen
Wer über Strafmündigkeit spricht, muss auch über Ressourcen sprechen. Rechtspolitische Reformen ohne personelle, organisatorische und finanzielle Unterlegung bleiben Stückwerk und gefährden die Umsetzung in der Praxis. Eine funktionierende Justiz braucht ausreichend Personal, moderne Ausstattung, spezialisierte Fortbildung und verlässliche Unterstützungsstrukturen. Andernfalls werden politische Erwartungen an ein System gerichtet, dem zugleich die notwendigen Mittel fehlen. Aus Sicht der DJG-BW darf der Dienstherr keine zusätzlichen Aufgaben formulieren, ohne die Beschäftigten wirksam zu entlasten und die Justiz strukturell zu stärken.
Prävention als Kern kluger Sicherheitspolitik
So notwendig die Diskussion über staatliche Reaktionsmöglichkeiten ist, sie darf den Blick auf Prävention nicht verstellen. Viele spätere Eskalationen entstehen nicht plötzlich, sondern kündigen sich durch schulische Desintegration, familiäre Krisen, Gewaltsozialisation, psychische Auffälligkeiten, Suchtproblematiken oder fehlende Bindungsstrukturen an. Ein Staat, der erst im Stadium schwerer Delinquenz reagiert, reagiert häufig zu spät. Investitionen in frühe Hilfen, Jugendhilfe, Schulen, psychologische Versorgung und kommunale Präventionsnetzwerke sind deshalb keine Nebensache, sondern ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Sicherheits- und Justizpolitik.
Wert ernsthafter Debatten in schwierigen Zeiten
Das Konstanzer Symposium hat gezeigt, wie wichtig Räume für sachliche und fachlich fundierte Debatten sind. In Zeiten zugespitzter öffentlicher Diskussionen braucht es Orte, an denen unterschiedliche Positionen mit Erfahrung, Sachverstand und Respekt aufeinandertreffen. Für die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg nahm die stellvertretende Landesvorsitzende Regina Jank an der Veranstaltung teil und vertrat die Organisation vor Ort. Damit wurde deutlich, dass die Perspektive der Beschäftigten in der Justiz auch in rechtspolitischen Grundsatzfragen unverzichtbar ist.
Fazit der DJG-BW zur Strafmündigkeit
Die Frage der Strafmündigkeit verlangt weder reflexhafte Verschärfung noch reflexhafte Abwehr jeder Veränderungsdiskussion. Sie verlangt Genauigkeit, Mut zur Differenzierung und den politischen Willen, Schutzinteressen, Entwicklungschancen und rechtsstaatliche Maßstäbe in ein tragfähiges Verhältnis zu bringen. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg wird diese Debatte weiterhin aufmerksam begleiten. Starke Justizpolitik entsteht dort, wo schwierige Fragen nicht vereinfacht, sondern verantwortungsvoll beantwortet werden.
Dr. Pierre Holzwarth
Landesvorsitzender DJG-BW
