Treuepflicht


DJG: Bundesverwaltungsgericht zur Treuepflicht bei Beamten und Besoldung
Beamte müssen Besoldungsmitteilungen prüfen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Beamte verpflichtet sind, ihre Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf Richtigkeit zu überprüfen. Eine disziplinarische Ahndung bei Pflichtverletzungen ist jedoch nur bei vorsätzlichem Handeln gerechtfertigt.
Hintergrund des Urteils
Im konkreten Fall erhielt eine Lehrerin aus Schleswig-Holstein nach einer vorübergehenden Erhöhung ihrer Unterrichtsstunden weiterhin die erhöhte Besoldung, obwohl die Zusatzstunden beendet waren. Erst nach etwa zwei Jahren wurde der Fehler bemerkt, was zu einer Überzahlung von rund 16.000 Euro führte. Die Lehrerin wurde daraufhin disziplinarisch belangt, da sie die Überzahlung nicht angezeigt hatte.
Pflichten der Beamten bei Besoldungsänderungen
Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass es zu den Dienstpflichten eines Beamten gehört, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem besonderen beamtenrechtlichen Treueverhältnis.
Vorsatz als Voraussetzung für Disziplinarmaßnahmen
Eine disziplinarische Ahndung setzt jedoch Vorsatz voraus. Eine Erkundigungspflicht des Beamten besteht nur, wenn die Besoldungshöhe offenkundig fehlerhaft ist, was bei einer Abweichung von 20 % regelmäßig der Fall ist. Im vorliegenden Fall lag eine solche Abweichung nicht vor, sodass der Lehrerin kein vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.
Fazit und Bedeutung des Urteils
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Sorgfaltspflicht von Beamten bei der Überprüfung ihrer Besoldungsmitteilungen. Gleichzeitig stellt es klar, dass disziplinarische Maßnahmen nur bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen gerechtfertigt sind. Beamte sollten daher bei wesentlichen Änderungen ihrer Verhältnisse ihre Besoldung sorgfältig prüfen, um mögliche Überzahlungen frühzeitig zu erkennen und anzuzeigen.