Aufstand
Zeitgemäße Arbeitsbedingungen
Aufstand in der Justiz!
Als Landesvorsitzender der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW) nehmen wir Stellung zu den aktuellen Forderungen des Beamtenbund Tarifunion (BBW) bezüglich der Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Wir unterstützen grundsätzlich das Bestreben
Gleichstellung bei Kinderkrankheit:
Die vom BBW angeregte Angleichung der Regelungen für Beamtinnen und Beamte an jene der Tarifbeschäftigten bei der Betreuung kranker Kinder ist ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung aller Staatsdiener. Die DJG-BW befürwortet die Ausweitung des Sonderurlaubs und sieht darin eine notwendige Maßnahme, um den familiären Verpflichtungen unserer Mitglieder gerecht zu werden. Dies würde auch die Arbeitszufriedenheit und letztendlich die Leistungsbereitschaft stärken.
Schmerzensgeldansprüche und rechtliche Absicherung:
Die geplanten Verbesserungen im Bereich der Schmerzensgeldansprüche, insbesondere die erleichterte Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn, sind aus unserer Sicht essenziell. Viele unserer Mitglieder sehen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit Risiken ausgesetzt, die eine solide rechtliche Absicherung unerlässlich machen. Die vorgeschlagenen Änderungen würden eine Lücke schließen und unseren Mitgliedern zusätzlichen Schutz bieten.
Fazit
Die DJG-BW sieht in den vorgeschlagenen Änderungen des Landesbeamtengesetzes und der dienstrechtlichen Vorschriften sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Wir setzen uns für eine umfassende Diskussion und Berücksichtigung aller Interessengruppen ein, um sicherzustellen, dass die endgültigen Gesetzesänderungen den Bedürfnissen aller gerecht werden. Wir begrüßen die Initiative des BBW und hoffen auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, um die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mitglieder zu erzielen.