Mehr Geld für Beamte
Einheitliche Anpassung von Besoldung und Versorgung
04.11.2017 - Mit dem Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg in den Jahren 2017 und 2018 hat sich der Ausschuss für Finanzen in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Oktober 2017, befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD Abgeordnete Rainer Stickelberger, mitteilte, stimmte der Ausschuss einstimmig für eine modifizierte Version des Gesetzentwurfs, der nun von den Regierungsfraktionen Grüne und CDU eingebrachte Änderungen enthält. Demnach soll die bislang praktizierte Besoldungs- und Versorgungsanpassung nicht mehr je nach Besoldungsgruppe zeitlich gestaffelt, sondern für alle Besoldungsgruppen zu einem einheitlichen Zeitpunkt erfolgen.
Zeitlich verzögerte Übertragung auf Beamte unvereinbar mit dem Grundgesetz
Nach Angaben Stickelbergers wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem BBW Beamtenbund Tarifunion und dem Verein der Richter und Staatsanwälte vom 17. März 2017 verfasst und am 20. Juni 2017 in den Landtag eingebracht. Diese Vereinbarung wurde unter Beachtung der bis dahin bekannten höchstrichterlichen Rechtsprechung geschlossen. Mit einem im Juli 2017 veröffentlichen Beschluss erklärte jedoch das Bundesverfassungsgericht eine Regelung des Freistaats Sachsen zur zeitlich verzögerten Übertragung von Tarifabschlüssen auf Beamtinnen und Beamte als unvereinbar mit dem Grundgesetz. 11Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses sah es der Ausschuss als geboten an, die bislang im Gesetzentwurf enthaltene, nach Besoldungsgruppen gestaffelte zeitliche Verschiebung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung aufzuheben und für alle Besoldungsgruppen einen einheitlichen Anpassungszeitraum für die Jahre 2017 und 2018 festzulegen“, sagte der Ausschussvorsitzende.
Einheitlicher Anpassungszeitpunkt
Der Gesetzentwurf mit den Änderungen sieht laut Stickelberger nun einen einheitlichen Anpassungszeitpunkt für alle Besoldungsgruppen zum 1. März 2017 und zum 1. Juli 2018 vor. Bezüglich des Familienzuschlags soll die Anpassung des Jahres 2018 einheitlich zum 1. März 2018 erfolgen.
Gegenüber den Kosten in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs entstehen im Jahr 2017 einmalige Mehrkosten in Höhe von 58,1 Millionen Euro, im Jahr 2018 in Höhe von rund 38,7 Millionen Euro.
Ausgleich in Form einer Einmalzahlung für untere Besoldungsgruppen
Für Anwärterinnen und Anwärter, für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen AS bis A9, in den Besoldungsgruppen A10 und A11 sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen sowie Altersgeld aus entsprechenden Besoldungsgruppen bedeuten die Änderungen Verschlechterungen gegenüber den Vereinbarungen der Landesregierung mit dem Beamtenbund. Angesichts dieser Sondersituation sieht es der Ausschuss als gerechtfertigt an, den von den Verschlechterungen Betroffenen einen Ausgleich in Form einer Einmalzahlung im Jahr 2018 zu gewähren. Da die Verschlechterungen je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich ausfallen, sind auch die Einmalzahlungen unterschiedlich hoch. Anwärterinnen und Anwärter sollen demnach im Jahr 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 140 Euro, Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A5 bis A9 400 Euro und Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A10 und A11 100 Euro erhalten.
Durch die vorgesehenen Einmalzahlungen entstehen gegenüber der Ursprungsfassung des Gesetzentwurfs einmalige Mehrkosten in Höhe von 18,6 Millionen Euro. Für die übrigen Besoldungsgruppen führe der Änderungsantrag über die Jahre 2017 und 2018 hinweg betrachtet zu einer Verbesserung gegenüber den Vereinbarungen der Landesregierung. Es sei daher gerechtfertigt, für diese Besoldungsgruppen keine Sonderzahlung vorzusehen, führte Stickelberger aus.