Beurteilungen

Keine acht Punkte?

05.05.2017 - In letzter Zeit hören wir von der DJG-BW immer wieder von Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes, dass ihre Beurteiler keine acht Punkte vergeben. Ab und an wird das damit erklärt, dass angeblich der textliche Beurteilungsbeitrag für eine Bewerbung oder Beförderung ausschlaggebend sei. Und es soll Beurteiler geben, die einfach keine acht Punkte vergeben. In diesem Fall können wir den Unmut der Kolleginnen und Kollegen absolut verstehen.

Punkt vor Text

Fakt ist jedoch, dass bei Beurteilungen zunächst immer (!) die Punkte ausschlaggebend sind. Der textliche Beurteilungsbeitrag wird erst dann herangezogen, wenn mehr Bewerber mit acht Punkten als zu vergebende Stellen beziehungsweise Beförderungen vorhanden sind. Es ist also nicht richtig, das der Textbeitrag einer Beurteilung mehr gewichtet wird, als die Punkte.

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