Besoldung nach Kassenlage

Besoldung nach Kassenlage bei Beamten

18.04.2017 - Seit einigen Jahren, genauer gesagt seit der Föderalismusreform, legt das Land Baden-Württemberg fest, was es seinen Beamten bezahlen will. Lohngerechtigkeit ist das offenbar nicht. Das ist Besoldung nach Kassenlage. Und egal, wie die Kassenlage aussieht: der öffentliche Arbeitgeber findet immer Argumente, weshalb er seine Beamten nicht angemessen und anständig alimentieren will.

Nachlassende Attraktivität

Jüngst haben die Beamten in Baden-Württemberg gespürt, mit welchen Methoden die Landesregierung das erzielte Tarifergebnis auf ihre Beamten übertragen wollte. Da war von Nullrunde, zeitlich verschobener Anpassung und der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung die Rede. Es wurde nicht darüber diskutiert, wie die nach wie vor auf hoher Qualität erfolgte Arbeit der Landesbeamten honoriert werden soll. Nein, der Fokus ist wie immer auf den Landeshaushalt gerichtet. Dass die Besoldung nach Kassenlage der falsche Weg ist, zeigt die deutlich nachlassende Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei der dringend notwendigen Nachwuchsgewinnung.

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