BDR im Widerspruch

Bauerntheater?

20.05.2017 - Während des Festakts beim 10. Deutschen Nachlasspflegschaftstag im März 2017 in Heilbronn äußerte sich auch Frau Elke Strauß für die Bundesleitung des Bundes Deutscher Rechtspfleger. Sie bezeichnete die Möglichkeit, ehemaligen „Beschlussfertigern“ des mittleren Justizdienstes durch anspruchsvolle Weiterqualifizierung den Zugang zum Bereichsrechtspfleger im Grundbuchbereich zu ermöglichen, als Posse.

Sie bezeichnet sozusagen das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg als Bauerntheater. Nun mag das eine unüberlegte Äußerung gewesen sein, weil sie sich im Publikum des Festakts öffentlichkeitswirksam „vermarkten“ wollte.

Mangelnde Wertschätzung der mittleren Beamten

Sicherlich kann Frau Strauß zu der Übertragung von Aufgaben des gehobenen Justizdienstes auf den mittleren Justizdienst ihre Meinung haben. Ihre Wortwahl indes bewirkt bei den mittleren Justizbeamten Unbehagen und mangelnde Wertschätzung. Nur weil mittlere Justizbeamte das Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege nicht absolviert haben, bedeutet das nicht, dass sie nach anspruchsvoller Vertiefung der Rechtskenntnisse keine Tätigkeiten des gehobenen Dienstes ausüben können. Zumal diese Rechtskenntnisse im besagten Fall von diplomierten Rechtspflegern vermittelt wurden.

Frau Strauß ist offensichtlich nicht bewusst, dass alle Kolleginnen und Kollegen in den Justizbehörden in einem Boot sitzen. Probleme lassen sich schon lange nicht mehr strikt nach Laufbahnzugehörigkeit trennen.

Justiz an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht

Manuel Hellstern, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Baden-Württemberg, hat die prekäre Lage in der Landesjustiz hingegen erkannt. Sparprogramme, dürftige Besoldungsstrukturen und Probleme bei der Nachwuchsgewinnung in allen Bereichen haben die Justiz an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht.

So ist es nicht verwunderlich, dass Manfred Georg, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger (BDR), ins gleich Horn wie sein Kollege Hellstern bläst. Georg, Schatzmeister des BDR äußert sich im Editorial RPflBl 2017, Heft 2, Seite 29: „Wenn die Belastung nicht weiter steigen soll, werden wir uns von liebgewonnenen Aufgaben verabschieden müssen. Hier sind an vorderster Stelle die Tätigkeiten des UdG im gehobenen Dienst zu nennen. Nur mit einer qualitativen Aufwertung der Rechtspflegeraufgaben, einer Entwirrung von Zuständigkeiten zwischen Richter, Rechtspfleger und UdG sowie einer Aufhebung der Vorbehalte für den gehobenen Dienst können wir das den Rechtspflegerberuf prägende Alleinstellungsmerkmal herausarbeiten.“

Hellstern, Georg und viele andere Rechtspfleger haben erkannt, dass sich zumindest die sehr schlechte Personallage in der Justiz nur durch laufbahnübergreifende Maßnahmen eindämmen lässt. Egal ob Rechtspfleger keine Volljuristen im Hinblick auf Aufgabenübertragungen aus dem höheren Dienst oder mittlere Beamte kein Studium an der Fachhochschule für Rechtspfleger absolviert haben.

Das mit einem Bauerntheater zu vergleichen... ist wiederum eine Posse!

Reinhard Ringwald
Landesvorsitzender DJG-BW

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