Vollstreckungsersuchen

PH Freitag, 10. Januar 2025 von PH

GV: Erfolg auf ganzer Linie: Klare Zuständigkeiten für unsere Gerichtsvollzieher bei Vollstreckungsersuchen aus Österreich!

Endlich Klarheit und Rechtssicherheit im Arbeitsalltag für Gerichtsvollzieher

Der Fachbereich Gerichtsvollzieher der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg e.V. (DJG-BW) hat erneut bewiesen, dass er die Stimme der Gerichtsvollzieher ist, wenn es darum geht, konkrete Probleme zu lösen und die Interessen der Kolleginnen und Kollegen aktiv zu vertreten.

In einem über Jahre ungelösten Problemfeld – den oft chaotischen und rechtlich fragwürdigen Vollstreckungsersuchen aus Österreich – haben wir nun endlich für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt.

Unsere Initiative zahlt sich aus

Österreichische Behörden haben immer wieder versucht, deutsche Gerichtsvollzieher direkt mit Vollstreckungen zu beauftragen. Doch durch den bilateralen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen von 1988 (DEU-AUT-Vertrag) ist klar geregelt: Eine direkte Beauftragung der Gerichtsvollzieher ist unzulässig. Die Vollstreckungshilfe muss über die zuständigen deutschen Stellen wie Stadtkreise, Große Kreisstädte oder die Landesoberkassen abgewickelt werden.

Von dort wiederum können die Gerichtsvollvollzieher im Nachgang beauftragt werden. Dass dies bisher nicht überall bekannt war, führte zu unnötigem Druck und Verunsicherung bei den Gerichtsvollziehern – eine unhaltbare Situation, der wir ein Ende gesetzt haben.

Unser Einsatz: Lösungen statt Show

Die DJG-BW setzt sich nicht nur für die Belange der Gerichtsvollzieher ein – wir liefern dazu auch Ergebnisse. Während andere sich lieber auf Veranstaltungen und Podien präsentieren, haben wir die realen Probleme unserer Mitglieder im Blick und handeln. Wir hören zu, analysieren und bringen Dinge in Bewegung – ohne abzuheben oder uns von den alltäglichen Herausforderungen unserer Mitglieder zu entfernen.
Dank unserer Beharrlichkeit haben das Justiz- und Innenministerium Baden-Württemberg reagiert. Gemeinsam haben wir erreicht, dass ein umfassender Informationsfluss an alle zuständigen Behörden stattgefunden hat. Die Stadtkreise, Großen Kreisstädte und die Regierungspräsidien wurden angewiesen, die gesetzlichen Zuständigkeiten klar zu kommunizieren und künftig dafür zu sorgen, dass Vollstreckungsersuchen aus Österreich korrekt bearbeitet werden. Gerichtsvollzieher sind davon entlastet, sich mit unzulässigen Aufträgen auseinandersetzen zu müssen. Das ist ein echter Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen!

Österreich im Fokus: Rechtssicherheit auf beiden Seiten

Das Problem betraf speziell Vollstreckungsersuchen aus Österreich, bei denen sich wiederholt zeigte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des DEU-AUT-Vertrags auf österreichischer Seite oft ignoriert oder nicht verstanden wurden. Durch unsere Intervention wurde deutlich gemacht: Vollstreckungshilfe ist ein geregeltes Verfahren, das über die vorgesehenen deutschen Behörden laufen muss. Diese Klarstellung vermeidet künftig nicht nur Frust und Unverständnis auf beiden Seiten, sondern bewahrt auch die deutschen Gerichtsvollzieher vor unnötigen Belastungen und rechtlichem Streit.

Gemeinsam für die Gerichtsvollzieher: Unser Einsatz macht den Unterschied

Der Erfolg zeigt einmal mehr: Unsere Gewerkschaft arbeitet nicht nur für Gerichtsvollzieher – wir verstehen ihre Anliegen und setzen uns konsequent dafür ein. Der Fachbereich Gerichtsvollzieher der DJG-BW bleibt nah an den Problemen der Basis und verliert dabei nie den Blick für das große Ganze. Andere mögen sich auf politischen Veranstaltungen selbst feiern – wir feiern die Ergebnisse unserer Arbeit, weil sie direkt unseren Mitgliedern zugutekommen. Denn uns geht es nicht um Prestige, sondern um die echten Herausforderungen, die unsere Kolleginnen und Kollegen im Berufsalltag bewegen.

Ein starkes Signal nach Österreich

Mit der klaren Positionierung und den Schreiben der Ministerien ist nicht nur ein wichtiger Meilenstein für die Rechtssicherheit unserer Gerichtsvollzieher erreicht, sondern auch ein Signal an Österreich gesendet worden: Rechtsstaatlichkeit und geregelte Verfahren gelten auch grenzüberschreitend. Wir danken den beteiligten Behörden für die Zusammenarbeit und sehen dies als Beispiel dafür, wie mit Engagement und Beharrlichkeit echte Verbesserungen erreicht werden können.

Fazit: Für unsere Gerichtsvollzieher – für unsere Mitglieder

Wir, die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg, sind stolz darauf, dass unsere Arbeit konkrete Ergebnisse liefert. Diesen Erfolg nehmen wir als Ansporn, weiterhin mit vollem Einsatz die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten. Für uns zählen die Belange der Basis – und nicht der Applaus von Bühnenveranstaltungen. Gemeinsam für unsere Kolleginnen und Kollegen, heute und in Zukunft!

© 2025 Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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