Kein Mehrwert


GV: Warum solche Überlegungen keine tragfähige Perspektive für unseren Berufsstand darstellen
Ein gemeinsames Studium für Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger?
In letzter Zeit sind erste Überlegungen zu vernehmen, ob die Studiengänge für Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger – zumindest in Baden-Württemberg – perspektivisch zusammengeführt werden könnten. Auch wenn es sich bislang nur um Gedankenspiele handelt, halten wir es als Fachgewerkschaft für Gerichtsvollzieher für notwendig, frühzeitig und klar Position zu beziehen. Denn bereits auf den ersten Blick zeigt sich: Ein gemeinsames Studium bringt dem Beruf des Gerichtsvollziehers keinerlei Vorteil. Vielmehr würde es zentrale berufliche Anforderungen untergraben und das gewachsene Profil dieses eigenständigen Justizberufs schwächen.
Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger: zwei verschiedene Berufsbilder – zwei unterschiedliche Anforderungen
Der Beruf des Gerichtsvollziehers ist geprägt durch den direkten Kontakt mit Bürgern, durch Vollstreckungstätigkeit im Außendienst, durch rechtssichere Umsetzung von gerichtlichen Titeln, aber auch durch soziale Kompetenz und Konfliktbewältigung. Das Gerichtsvollzieherstudium bildet dafür gezielt aus – praxisorientiert, fokussiert, mit hohem Realitätsbezug. Demgegenüber steht der Rechtspfleger als entscheidender Teil der innergerichtlichen Struktur, mit klar juristisch-administrativem Schwerpunkt. Auch das Rechtspflegerstudium ist anspruchsvoll, aber auf ganz andere Inhalte und Anforderungen ausgerichtet. Diese Unterschiede sind keine Gegensätze – sondern Ausdruck zweier klar getrennter Rollen in der Justiz. Eine Zusammenlegung würde diese Klarheit aufweichen – zum Nachteil beider Berufswege, vor allem aber des Gerichtsvollziehers.
Studieninhalte: kaum Schnittmengen – keine Synergie
Ein Vergleich der bestehenden Studiengänge an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen zeigt deutlich: Während es vereinzelte Überschneidungen etwa im Bereich Zivilrecht oder Vollstreckungsgrundlagen gibt, dominieren auf beiden Seiten spezialisierte Fachmodule.
Gerichtsvollzieherstudium (Bachelor of Laws)
Das Gerichtsvollzieherstudium ist ein dreijähriger Bachelorstudiengang mit klarem Praxisbezug. Im Mittelpunkt stehen vollstreckungsrechtliche Inhalte wie Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, Vermögensbewertung, Pfändung und Verfahrensgestaltung. Hinzu kommen Kompetenzen im Bereich Schuldnerschutz, im Umgang mit schwierigen Situationen sowie in Außendienstorganisation und Kommunikation. Die Praxisphasen finden gezielt im Vollstreckungsdienst statt und bereiten auf eine eigenverantwortliche Tätigkeit im Außendienst vor.
Rechtspflegerstudium (Diplom FH)
Das Rechtspflegerstudium führt in drei Jahren zum Diplomabschluss und ist auf die selbstständige Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Innendienst ausgerichtet. Vermittelt werden u.a. vertiefte Kenntnisse im Grundbuch-, Register-, Nachlass-, Insolvenz- und Familienrecht sowie im Kosten- und Verfahrensrecht. Rechtspfleger bearbeiten komplexe Rechtsangelegenheiten und treffen eigenständige Entscheidungen in klar definierten Rechtsgebieten. Die praktische Ausbildung erfolgt bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und ist auf juristisch-administrative Tätigkeiten zugeschnitten.
Ein gemeinsames Studium würde entweder zur Überfrachtung führen oder notwendige Spezialisierung verhindern. Beides ist nicht zielführend.
Praxisphasen: mit gutem Grund verschieden organisiert
Auch in der praktischen Ausbildung zeigen sich gravierende Unterschiede: Gerichtsvollzieher absolvieren ihre Praxisphasen in kleinem Umfang bei den Gerichten und in großem Umfang bei Gerichtsvollziehern im Außen- und Innendienst, Rechtspfleger ausschließlich in den Fachabteilungen der Gerichte. Die Inhalte und Zielsetzungen sind unterschiedlich – und ebenso die Anforderungen an Anleitung, Betreuung und Organisation. Ein gemeinsames Praxisformat würde diesen bewährten Aufbau erschweren und die Qualität der Ausbildung gefährden.
Perspektivisch wenig hilfreich – auch berufspolitisch
Zweifellos ist es richtig, langfristig über die Weiterentwicklung der Ausbildung nachzudenken – gerade auch mit Blick auf Personalplanung und Qualitätssicherung. Doch ein gemeinsames Studium ist hier kein geeigneter Weg. Es trägt nicht zur Attraktivität des Gerichtsvollzieherberufs bei, bietet keine neuen beruflichen Perspektiven, verbessert nicht die Praxisnähe – und wird auch keine personellen Engpässe lösen, wenn es strukturell an Stellen oder Bewerbern mangelt.
Unsere Position: Klar und nachvollziehbar
Als Fachgewerkschaft für Gerichtsvollzieher sehen wir keinen Mehrwert in der Überlegung eines gemeinsamen Studiums mit dem Beruf des Rechtspflegers. Die Profile der beiden Berufe sind unterschiedlich – und das ist auch gut so. Das Berufsbild Gerichtsvollzieher lebt von Spezialisierung, Praxisnähe und Eigenverantwortung. Diese Merkmale müssen gestärkt, nicht verwässert werden. Jede Fachvertretung, die die Belange des Gerichtsvollziehers ernst nimmt, kann eine solche Idee daher nicht mittragen – wenn man sie zu Ende denkt und die Auswirkungen nüchtern bewertet.
Zukunftsgerichtet denken: Hochschulstudium bundesweit etablieren
Statt über Zusammenlegungen zu diskutieren, sollte vielmehr daran gearbeitet werden, die Ausbildung bundesweit auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen.
Baden-Württemberg ist bislang das einzige Bundesland mit einem Hochschulstudium für Gerichtsvollzieher – das sollte nicht die Ausnahme bleiben, sondern Vorbild sein.
Denn der Beruf des Gerichtsvollziehers hat sich weiterentwickelt – rechtlich, praktisch und gesellschaftlich. Eine angemessene, moderne Ausbildung ist dafür der Schlüssel.