Eigensicherung


GV: Psychologische Eigensicherung für Gerichtsvollzieher
Sicherheit im Berufsalltag
Die Sicherheit von Gerichtsvollziehern ist ein zentrales Anliegen unserer Gewerkschaft. Der Berufsalltag bringt oft herausfordernde Situationen mit sich, in denen psychologische und taktische Selbstschutzstrategien überlebenswichtig sein können. Das Buch „Psychologie der Eigensicherung – Überleben ist kein Zufall“ von Dr. Uwe Füllgrabe bietet hierzu wertvolle Erkenntnisse, die wir in diesem Fachartikel zusammenfassen und auf unsere berufliche Praxis anpassen.
Warum ist psychologische Eigensicherung für Gerichtsvollzieher so wichtig?
Gerichtsvollzieher begegnen im Dienst oft emotional aufgeladenen oder gar aggressiven Schuldnern. Situationen können innerhalb von Sekunden eskalieren. Die „Survivability“ – die Überlebensfähigkeit – basiert nicht nur auf körperlicher Stärke oder Verteidigungstechniken, sondern vor allem auf mentaler Vorbereitung, Selbstsicherheit und der richtigen Kommunikation.
1. Gefahren rechtzeitig erkennen: Der „Gefahrenradar“
Ein Schlüsselaspekt der psychologischen Eigensicherung ist das rechtzeitige Erkennen von Bedrohungssituationen. Der sogenannte „Gefahrenradar“ hilft, potenzielle Gefahren intuitiv wahrzunehmen. Gerichtsvollzieher sollten daher:
Auf nonverbale Signale achten (z.B. Nervosität, Vermeidungsverhalten, plötzliche Stimmungsschwankungen beim Gegenüber).
Die Umgebung stets analysieren: Gibt es Fluchtmöglichkeiten? Gibt es potenziell gefährliche Gegenstände?
Sich ihrer eigenen Körpersprache bewusst sein: Ein sicheres, aber nicht provozierendes Auftreten kann Eskalationen verhindern.
3. Das psychologische Immunsystem aktivieren
Auch in extremen Bedrohungslagen kann das richtige Mindset über Leben und Tod entscheiden. Der Autor beschreibt, dass Gedanken an wichtige Bezugspersonen oder ein starker Wille das psychologische Immunsystem aktivieren und den Handlungswillen stärken. Gerichtsvollzieher sollten sich daher bewusst machen, dass:
Selbst in ausweglosen Situationen noch Handlungsoptionen bestehen.
Emotionale Kontrolle die Überlebenschancen erhöht.
Ein professionelles Mindset hilft, Panik zu vermeiden.
4. Die „fünf inneren Feinde“ – Psychologische Hürden der Eigensicherung
Laut Dr. Füllgrabe sind es nicht nur externe Gefahren, sondern auch innere Denkweisen, die das Sicherheitsrisiko erhöhen:
Überheblichkeit: „Mir passiert das nicht!“ - Eine tödliche Fehleinschätzung.
Angst: Kann lähmend wirken oder das Gegenüber zu aggressivem Verhalten motivieren.
Kompetenzillusion: „Ich habe das im Griff!“ - Wer unvorbereitet ist, handelt in der Krise oft falsch.
Falsches Weltbild: Die Annahme, „das passiert doch nur anderen“, kann in eine Falle führen.
Unkenntnis: Ohne Strategien zur Deeskalation steigt das Risiko, in Gewaltkonflikte zu geraten.
5. Gewaltvermeidung durch „mentales Judo“
Gerichtsvollzieher sollten Konflikte möglichst gar nicht erst entstehen lassen. Dies gelingt durch:
Freundliche, aber bestimmte Kommunikation: Klarheit und Sachlichkeit wirken deeskalierend.
Gelassene Wachsamkeit: Ruhiges, aufmerksames Verhalten anstelle von Angst oder Aggression.
Distanz wahren: Ein sicherer Abstand kann über Leben und Tod entscheiden.
Fazit: Sicherheit beginnt im Kopf
Die hier beschriebenen Prinzipien der psychologischen Eigensicherung sind nicht nur für Gerichtsvollzieherdienst von essenzieller Bedeutung. Auch Angestellte, mittlere Beamte, Richter, Rechtspfleger und Wachtmeister stehen im Berufsalltag vor herausfordernden Situationen, die schnelles und besonnenes Handeln erfordern. Ob im direkten Bürgerkontakt, bei der Bearbeitung sensibler Vorgänge oder im Sicherheitsdienst – überall gilt: Die richtige mentale Vorbereitung, kommunikative Souveränität und ein geschärftes Gefahrenbewusstsein tragen maßgeblich dazu bei, Eskalationen zu vermeiden und die eigene Sicherheit zu gewährleisten. Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft LV BW setzt sich daher für die stetige Sensibilisierung in allen Bereichen ein, damit unsere Kolleginnen und Kollegen in jeder Position bestmöglich geschützt sind.
Dr. Pierre Holzwarth
Vorsitzender
Fachbereich Gerichtsvollzieher DJG-BW