Dienstpostenbewertung

Dienstpostenbewertung
RR Sonntag, 6. August 2023 von RR

Warum hapert es in der Justiz?

Dienstpostenbewertung

Die Dienstpostenbewertung hat eine hohe Bedeutung im Beamtenrecht, da sie die Grundlage für die Besoldung oder auch Gewährung von Zulagen der Beamt*innen bildet. Durch das Verfahren der Dienstpostenbewertung soll eine angemessene Besoldung gewährleistet werden. Dabei wird berücksichtigt, welche Anforderungen und Verantwortlichkeiten ein Dienstposten mit sich bringt und welche Qualifikationen von den Beamt*innen erbracht werden müssen.

Welche Ziele werden mit der Dienstpostenbewertung verfolgt?

Die Ziele der Dienstpostenbewertung sind vielfältig. Zum einen soll sie für eine gerechte und transparente Entlohnungsstruktur im öffentlichen Dienst sorgen. Weiterhin unterstützt sie die Personalplanung und -entwicklung, indem sie aufzeigt, welche Qualifikationen und Kompetenzen für bestimmte Tätigkeiten erforderlich sind. Die Dienstpostenbewertung hilft auch bei der Organisation von Arbeitsabläufen, indem sie zur angemessenen Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in den verschiedenen Stellen beiträgt. Schließlich erleichtert sie die Vergleichbarkeit von Arbeitsplätzen und fördert damit den internen und externen Arbeitsmarkt.

Um was geht's eigentlich?

Was versteht man unter Dienstpostenbewertung?

Die Dienstpostenbewertung ist ein Instrument im öffentlichen Dienst zur Ermittlung der Wertigkeit und Entlohnung von Arbeitsplätzen. Dabei erfolgt eine systematische und objektive Analyse und Bewertung von Dienstposten auf der Grundlage des Arbeitsplatzes, der Aufgaben, Verantwortung und der erforderlichen Qualifikationen. Die Dienstpostenbewertung stellt sicher, dass eine angemessene, leistungsgerechte und nachvollziehbare Entlohnung für die jeweiligen Tätigkeiten gewährleistet wird. Sie bildet die Grundlage für die Besoldung der Beamt*innen nach dem geltenden Landesbesoldungsgesetz.

Welche Kriterien spielen bei der Dienstpostenbewertung eine Rolle?

Bei der Dienstpostenbewertung werden verschiedene Kriterien herangezogen, um die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes zu bestimmen. Dazu gehören unter anderem:

Komplexität der Aufgaben

Je anspruchsvoller und vielfältiger die Tätigkeiten, desto höher ist in der Regel die Bewertung.

Verantwortung

Die Übernahme von Verantwortung für Personal, Budget, Entscheidungen oder sonstige Ressourcen trägt zur Wertigkeit eines Dienstpostens bei.

Qualifikationsanforderungen

Je höher die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, desto höher ist die Bewertung.

Arbeitsbedingungen

Hierbei spielen Aspekte wie der Grad der Belastung oder Gefährdung am Arbeitsplatz eine Rolle.

Besondere Anforderungen

Zusätzliche Aspekte wie die Notwendigkeit, Dienstreisen zu unternehmen oder außerhalb der üblichen Arbeitszeiten tätig zu sein, können die Bewertung beeinflussen.

Die Gewichtung der einzelnen Kriterien kann je nach Bewertungsverfahren und im Einklang mit geltenden Regelungen variieren.

Wie erfolgt die Zuordnung in Besoldungsgruppen auf Basis der Dienstpostenbewertung?

Die Zuordnung in Besoldungsgruppen erfolgt auf Grundlage der ermittelten Wertigkeit des Dienstpostens. Bei Beamt*innen dient die Bewertung dazu, die Beamt*innen in die entsprechenden Besoldungsgruppen (A, B oder C) und -stufen (z.B. A9, A10 etc.) bzw. Zulagen einzuordnen. Es ist darauf zu achten, dass die Zuordnung im Rahmen der gesetzlichen und beamtenrechtlichen Bestimmungen erfolgt, um eine gerechte und nachvollziehbare Besoldung der Beamt*innen zu gewährleisten.

Wie können Beamt*innen eine Überprüfung der Dienstpostenbewertung beantragen?

Beamt*innen haben das Recht, eine Überprüfung der Bewertung ihres Dienstpostens zu beantragen, wenn sie der Meinung sind, dass die Bewertung nicht angemessen oder nicht nachvollziehbar ist. Hierzu können sie sich in der Regel an ihre Personalvertretung oder ihren Vorgesetzten wenden, um die Überprüfung zu initiieren. Die Überprüfung erfolgt unter Umständen durch ein anderes Gremium oder einen unabhängigen Gutachter, um eine objektive Beurteilung der Dienstpostenbewertung sicherzustellen.

Wie hängen Dienstpostenbewertung und Personalentwicklung zusammen?

Die Dienstpostenbewertung kann einen wichtigen Beitrag zur Personalentwicklung in einer Organisation leisten, indem sie Qualifikationsanforderungen und Kompetenzen aufzeigt, die für die jeweiligen Dienstposten erforderlich sind. Beamt*innen, die sich weiterentwickeln oder höherwertige Dienstposten anstreben, können durch die Bewertung erkennen, welche zusätzlichen Fähigkeiten, Kenntnisse oder Qualifikationen sie benötigen, um diese Positionen optimal auszufüllen. Entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können gezielt darauf ausgerichtet werden, die erforderlichen Kompetenzen auf- bzw. auszubauen. Zudem unterstützt die Dienstpostenbewertung die gezielte Förderung qualifizierter Beamt*innen, indem sie Aufstiegschancen und Weiterentwicklungsperspektiven aufzeigt.

Wie können Konflikte und Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Dienstpostenbewertung vermieden werden?

Um Konflikte und Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Dienstpostenbewertung zu vermeiden, sollte stets darauf geachtet werden, dass die Bewertung objektiv, transparent und nachvollziehbar erfolgt. Besonders wichtig ist die Einhaltung gesetzlicher, besoldungs- und beamtenrechtlicher Bestimmungen, eine faire Gewichtung der Bewertungskriterien und die Dokumentation des Bewertungsverfahrens. Beamt*innen sollten die Möglichkeit erhalten, sich aktiv in den Bewertungsprozess einzubringen und Stellungnahmen sowie Beiträge dazu einzureichen.

Wie ist der Sachstand bei der Dienstpostenbewertung in der Justiz Baden-Württemberg?

Angeblich soll die Dienstpostenbewertung für den Justizwachtmeisterdienst in „trockenen Tüchern“ sein. Weil aber die Dienstpostenbewertungen für den mittleren Justizdienst, Justizwachtmeisterdienst und gehobenen Dienst in eine Verwaltungsvorschrift sollen, dauert alles noch. Die Dienstpostenbewertung für den mittleren Justizdienst und gehobenen Dienst liegt uns ebenfalls noch nicht vor.

Seit Monaten können den Beamt*innen im Justizwachtmeisterdienst, die Führungsaufgaben übernehmen, keine Zulage gewährt werden. Anders formuliert: das Ministerium für Justiz und Migration spart erneut im Sicherheitsbereich bei den Menschen, die sich um unsere Sicherheit im Justizalltag kümmern und in den untersten Besoldungsgruppen bezahlt werden. Und nein, Zulagen werden nicht rückwirkend gewährt. Und ja, im höheren Dienst wäre so eine Verzögerung nicht denkbar und in der Landespolitik werden Gehälter und Zulagen in der „B-Region“ mit einem Federstrich gewährt.

Es scheint bis auf die DJG-BW niemanden zu kümmern, wie unser Arbeitgeber mit uns als Personal umgeht. Das geht von Sparmaßnahmen durch die Hintertür (keine Zulagen mangels Dienstpostenbewertung), hohen Mehrarbeitsstunden, von denen die meisten verfallen (weil sie bewusst nie angeordnet werden), verfallende Urlaubstage, über Personalmangel, Arbeitsbedingungen, die krank machen, bis hin zu einer Arbeitsausstattung, die oft genug nicht reibungslos funktioniert, bis zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft, was Telearbeit und homeoffice betrifft.

Wann, wann liebe Kolleginnen und Kollegen fangen Sie an, diesen verbesserungsbedürftigen Arbeitsbedingungen ein Ende zu machen? Ihr Arbeitgeber macht es sicherlich nicht. Die Lösung liegt allein bei Ihnen. Wagen Sie den ersten Schritt.

Reinhard Ringwald
Landesvorsitzender DJG-BW
und im Internet recherchiert

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