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RR Donnerstag, 7. Juli 2022 von RR

Überlastungsanzeigen, um sich selbst zu schützen

Werden Sie aktiv – Ihre Verwaltung wird es nicht!

Etwa vor zwei Jahren hatten wir das Thema „Überlastungsanzeige“ aufgegriffen. Wir hatten dazu einen Bericht in der Info:Thek veröffentlicht und eine Muster-Überlastungsanzeige zur Verfügung gestellt. Weil sich die Anfragen mehren – vorab: diese Muster-Überlastungsanzeige finden Sie auf unserer Website im Bereich Service. Dort dürfen Sie sich die Vorlage herunterladen. Weshalb kommen wir auf dieses Thema erneut zurück? Anlässe gibt es folgende: zum einen wurde einer mittleren Beamtin ein

Angespannte Personallage

Disziplinarverfahren angedroht, weil sie es versäumte hätte, rechtzeitig eine Überlastungsanzeige zu stellen.

Zum Anderen gibt es eine Dienststelle, in der die Personalsituation sehr angespannt ist. Dort droht die Verwaltungsleitung lieber mit fristloser Kündigung ua., anstelle sich beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht für mehr Personal stark zu machen. Und immer wieder erfahren wir, dass einer wahrnehmbaren Überlastung von Personal mit einer Eselsgeduld zugesehen wird. Fällt das Kind dann in den berühmten Brunnen, ist der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin der Sündenbock.

Werden Sie für sich aktiv!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf nicht sein. Um dem zuvorzukommen, müssen SIE (!!) aktiv werden. Wenn SIE es nicht werden, wird es niemand. SIE müssen sich um sich selbst und Ihre Gesundheit kümmern. Also haben Sie bitte im Hinterkopf, dass es die Möglichkeit der Überlastungsanzeige gibt. Mit Stellung der Überlastungsanzeige, und zwar frühzeitig, ist Ihre Dienststelle, sprich Ihr Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Er muss die Angelegenheit sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Macht er überhaupt nichts oder prüft er die Sachlage oberflächlich, kann Ihnen keiner etwas anhaben. Vermeiden Sie, eine Überlastungsanzeige zu stellen, interessiert niemanden, ob die Personalsituation prekär war, oder Sie einen 10-Stunden-Tag haben etc. Sie sind demnach das Opferlamm. Bei Regressansprüchen etc. zahlen Sie aus Ihrem Geldbeutel. Disziplinarmaßnahmen oder Abmahnungen schließen sich an.

Fürsorge

Bitte nehmen Sie Ihre eigene „Fürsorge“ an sich ernst. Im Zweifel kümmert sich niemand um Ihre Situation, solange der „Laden“ läuft. Mit welchem Aufwand und unter welchem gesundheitlichen oder physischen und psychischen Einsatz sie das tun, will niemand sehen. Und wenn Ihr Körper plötzlich die Reißleine zieht, Sie nicht mehr können und krank werden, versucht das „System“ Sie loszuwerden. Sie bringen ja keine Leistung mehr oder zumindest nicht die, die sie wohl Jahre lang über dem Maß erbracht haben. Leider ist das so. SIE haben es in der Hand frühzeitig zu reagieren und mit der Überlastungsanzeige ein probates Mittel, dem entgegenzuwirken.

HINTERGRUND

Was ist eine Überlastungsanzeige?

Oft sind Arbeitnehmer*innen täglich wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck ausgesetzt. So kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Folgen führen. Es muss im Interesse des Arbeitnehmers liegen, sich vor solchen Konsequenzen zu schützen und zur eigenen „Entlastung“ und zum Schutz von Dritten eine Überlastungsanzeige zu schreiben. Eine Überlastungsanzeige bietet die Möglichkeit, auf die Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.

Die Überlastungsanzeige ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich fixiert. Durch die Zunahme von Arbeitsbelastungen, verursacht zum Beispiel durch Personalmangel, Defizite bei der Organisation des Personaleinsatzes oder Über-/Mehrarbeitsstunden werden Arbeitnehmer*innen im hohen Maße beansprucht. So dass sich mit der Zeit Fehler in der Erledigung der Arbeitsaufgaben einschleichen, die zu einer Gefährdung des Dienstbetriebs, der Dritten und nicht zuletzt auch von sich selber führen können. Damit Arbeitnehmer*innen sich entlasten können, wurde die Überlastungsanzeige eingeführt. Darüber hinaus dient die Überlastungsanzeige auch dazu, den Arbeitgeber (Verwaltung der Dienststelle) deutlich auf Gefahren hinzuweisen und zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen anzuregen.

Die Überlastungsanzeige hat ihre Grundlagen unter anderem in Teilen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags (Nebenpflichten) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eine Überlastungsanzeige ist der (schriftliche) Hinweis an den Arbeitgeber beziehungsweise unmittelbaren Vorgesetzten (Verwaltungsleitung) mit der Kernaussage, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkret zu beschreibenden Situation gefährdet ist, und Schäden zu befürchten sind. Nicht notwendig ist, dass die Überlastungsanzeige auch so benannt wird, welche Überschrift gewählt wird ist irrelevant. Es kommt nur darauf an, dass die kritische Situation ausführlich beschrieben wird.

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