Rechtliche Hinweise des IM und FM
Umgang mit dem Coronavirus für Mitarbeiter des Landes
im Anschluss an die rechtlichen Hinweise Stand 14. April 2021 hat das Innenministerium nun die in der Anlage beigefügten aktualisierten Hinweise des Innenministeriums und des Finanzministeriums zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes Stand 02. Juli 2021 übersandt. Diese überlassen wir Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme sowie zur weiteren Verwendung.
Eine Anpassung der rechtlichen Hinweise erfolgte insbesondere aufgrund der erneuten Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 11. Juni 2021 durch den Deutschen Bundestag, des Wegfalls der in § 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelten „Bundes-Notbremse“ zum 1. Juli 2021 einschließlich der darin geregelten „Homeoffice-Pflicht“ sowie der Verlängerung der Geltung des § 9 des Pflegezeitgesetzes bis zum 31. Dezember 2021 (Artikel 3 des Kitafinanzhilfenänderungsgesetzes - BGBl. I S. 2020, 2021).
Bei den sonstigen Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um (redaktionelle) Anpassungen an die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes, die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die Corona-Verordnung Absonderung sowie um klarstellende Ausführungen zum Verfall und zur Übertragbarkeit von Urlaub. Aus systematischen Gründen ist die bisherige Nummer 11 „Bewilligter Erholungsurlaub“ ohne inhaltliche Änderung in Nummer 5 als Buchstabe c eingefügt worden.
Die Neuerungen in den rechtlichen Hinweisen sind kursiv kenntlich gemacht.
Das *pdf Dokument mit den aktuellen Hinweisen steht Ihnen zum download zur Verfügung.