Beihilfe App

RR Samstag, 14. August 2021 von RR

Wie funktioniert die BeihilfeApp?

NEU: Beihilfe-App erleichtert Einreichen von Rechnungen und Rezepten

Seit August 2021 steht den Beihilfeberechtigten des Landes Baden Württemberg ein neuer Service des LBV zur Verfügung: Rezepte, Rechnungen von Ärzten oder Pflegeheimen und andere Krankheits- und Pflegekosten können per App digital erfasst und direkt an die Beihilfestelle des LBV übermittelt werden. Mit der Einführung der BeihilfeApp möchte das LBV seinen Kundenservice weiter verbessern und modernisieren.

Wie funktioniert die Antragsstellung per BeihilfeApp?

Für Kundinnen und Kunden wird die Antragstellung auf diesem Weg zudem einfacher und schneller.

Nach der Anmeldung in der App muss der Antragssteller seine Belege lediglich abfotografieren und an das LBV senden. Weitere Angaben, die z. B. bei der Verwendung des Papierantrags oder beim „Beihilfeantrag Online“ im Kundenportal notwendig sind, entfallen. Beim Einreichen des AppAntrags wird automatisch ein Vorblatt generiert, auf dem alle notwendigen Informationen enthalten sind.

Welche Voraussetzungen gibt es, um die App nutzen zu können?

Ein Beihilfeanspruch gegenüber dem Land Baden­ Württemberg und ein Zugang zum Kundenportal des LBV sind Voraussetzung, um die mobile Anwendung nutzen zu können. (Wie Sie sich für die Nutzung des Kundenportals registrieren, können Sie auf der Homepage des LBV unter der Rubrik "Kundenportal" nachlesen (https://lbv.landbw.de/kundenportal) Über den App Store von Apple oder den Google Play Store kann die Beihilfe­App heruntergeladen und installiert werden. Die Anmeldung in der App erfolgt anschließend mit den Zugangsdaten für das Kundenportal.

Technische Voraussetzung für die Nutzung der App ist, dass Ihr mobiles Endgerät und das darauf installierte Betriebssystem mit der App kompatibel ist sowie eine Fotofunktion mit einer Auflösung von mindestens 4,7 Megapixel zur Verfügung steht. Aktuell werden die Betriebssysteme Android ab der Version 8 sowie iOS ab Version 13 unterstützt.

In welchen Fällen kann die App nicht genutzt werden?

Die Beihilfe kann nur dann per App beantragt werden, wenn sich seit der letzten Antragstellung keine beihilferelevanten Sachverhalte geändert haben. Bitte nutzen Sie die App zudem nur zur Antragstellung auf Beihilfe. Für die Übermittlung sonstigen Schriftverkehrs, der nicht unmittelbar mit der Erstattung von Krankheitskosten oder dergleichen zusammenhängt, wie z. B. Adressänderung, Änderung der Bankverbindung oder Kindergeldnachweise, nutzen Sie bitte das Kundenportal oder den Postweg.

Wo finde ich weitere Informationen zur App?

Weitere Informationen zur neuen Beihilfe­App entnehmen Sie bitte unseren technischen und fachlichen FAQs, den Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung, die Sie auf der Homepage des LBV finden.

Mit weiteren Fragen rund um die Beihilfe­App wenden Sie sich gerne an: BHO­-App­-Anfragen@lbv.bwl.de oder während der Einführungsphase auch per Telefon an 0711 3426­3702.

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