Abstellgleis
Servicebereich kommt nicht zum Zug
Ohne höheren Bildungsabschluss auf dem Abstellgleis
Mit zunehmender Digitalisierung in der Justiz Baden-Württemberg werden immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Servicebereich wegrationalisiert. Entweder werden freiwerdende Stellen nicht neu besetzt oder es wird kein Nachwuchs eingestellt. Oder neu geschaffene Richterstellen, Staatsanwaltsstellen oder Rechtspflegerstellen werden mit Haushaltsstellen aus dem Servicebereich gegenfinanziert.
Abstellgleis
In der Justiz Baden-Württemberg gelangen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Servicebereich immer mehr auf das Abstellgleis. Abstellgleis, weil es
schier keine Karrieremöglichkeiten gibt,
der Verdienst zum Leben und Sterben nicht reicht,
immer weniger Personal mehr Arbeit schultern muss,
Urlaubstage verfallen,
sich horrende Mehrarbeitsstunden anhäufen,
Krankenfehltage wegen steigender Arbeitsverdichtung in die Höhe schießen,
und vorbereitende, höherwertige Tätigkeiten nicht honoriert werden.
Im Servicebereich sind mittlere Beamtinnen und Beamte, sowie Tarifangehörige tätig. Mit zunehmender Digitalisierung in der Justiz Baden-Württemberg werden immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Servicebereich wegrationalisiert. Entweder werden freiwerdende Stellen nicht neu besetzt oder es wird kein Nachwuchs eingestellt. Oder neu geschaffene Richterstellen, Staatsanwaltsstellen oder Rechtspflegerstellen werden mit Haushaltsstellen aus dem Servicebereich gegenfinanziert.
Immer homogener
Eine Frage, die mich beschäftigt ist, ob sich die Justiz Baden-Württemberg zu einem Arbeitgeber entwickelt, der ausschließlich Personal mit höherem Bildungsabschluss beschäftigten möchte. Jüngst hat sich die Justiz Baden-Württemberg vom sehr gut funktionierenden Gerichtsvollzieher aus dem mittleren Dienst verabschiedet. Es gibt nun den studierten Gerichtsvollzieher, der genau die gleichen Tätigkeiten verrichtet, wie die Kolleginnen und Kollegen aus dem mittleren Dienst – halt ohne Fachhochschulabschluss. Ich habe Befürchtungen, dass die politisch Verantwortlichen künftig augenfällig eher die Interessen der diplomierten Gerichtsvollzieher vertreten.
Sorge bereitet mir auch die Tatsache, dass Führungskräfte in den Dienststellen der Justiz Baden-Württemberg immer weniger Fingerspitzengefühl im Umgang, Förderung und Wertschätzung mit Tarifangehörigen und Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes zeigen. Das spiegelt sich in meiner Einschätzung, dass eher die Interessen des „gleichen Standes“ vertreten werden. Dass die genannten Führungskräfte bei der Personalpolitik des Landes keinen einfachen Stand haben, sage ich damit nicht. Wenn ich zum Beispiel von Tarifangehörigen immer wieder höre, dass Verwaltungsleitungen die vorhandenen Möglichkeiten einfach nicht nutzen, um ihre gute Arbeit zu honorieren, dann stützt das meine Meinung. Egal, ob es sich um einen Festvertrag, um die Vergabe einer Zulage oder um eine Höhergruppierung handelt.
Abbild der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Meine oben geschilderte Meinung zeigt sich auch in der Besetzung des Hauptpersonalrats. Anstelle an „Macht“ und seinem „Sitz“ in diesem Personalgremium festzuhalten, wäre es richtiger gewesen, im Vorfeld dafür zu sorgen, dass sich die Beschäftigtenstruktur in der Justiz Baden-Württemberg im Hauptpersonalrat abbildet. Es ist wichtig, dass zum Beispiel im Hauptpersonalrat jemand sitzt, der tatsächlich im Justizwachtmeisterdienst arbeitet. Wenn einem Mitglied des Hauptpersonalrats nur immer wieder von der schwierigen Situation im Justizwachtmeisterdienst erzählt wird, geht was verloren. Das heißt nicht, dass sich Mitglieder des Hauptpersonalrats wie zum Beispiel Rechtspfleger oder Justizvollzugsbeamte nicht um die Belange des Justizwachtmeisterdienstes kümmern möchten. Der springende Punkt ist, dass sie die Situationen einfach nicht aus ihrem eigenen Erleben kennen und beurteilen können.