Überstunden, dass es kracht!

Es kracht im Gebälk

14.08.2018 - „Es kracht“ im Gebälk des öffentlichen Dienstes. Der gravierende Personalmangel beim Staat und die Folgen waren Thema beim Interview von dbb Chef Ulrich Silberbach mit der „Wirtschaftswoche“ (wiwo.de, 30.07.2018).

„Der Druck ist enorm. Die Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen schieben Hunderttausende von Überstunden vor sich her. Auch die Zahl der Erkrankungen steigt. Die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind trotz aller Widrigkeiten engagiert, sie brennen für den Dienst, den sie für die Allgemeinheit leisten. Aber viele von ihnen gehen dabei zunehmend über ihre Leistungsgrenze hinaus, betreiben Raubbau an ihrer Substanz. Das kann und darf nicht so weitergehen, der Staat hat seinen Beschäftigten gegenüber eine Fürsorgepflicht“, warnte der dbb Bundesvorsitzende.

Über Jahrzehnte sei Personalabbau mit dem Rasenmäher betrieben worden, „gleichzeitig hat man das zu bewältigende Auftragsvolumen permanent erhöht, anstatt mit Hilfe einer gesunden Aufgabenkritik Bürokratieabbau zu praktizieren. Wenn man dann auch noch die demografische Entwicklung vollkommen aus den Augen verliert, kracht es halt irgendwann im Gebälk. Dieses Krachen ist nun deutlich vernehmbar, und alle politisch Verantwortlichen gucken betroffen und sagen ‚Och, das ist ja blöd jetzt‘“, kritisierte Silberbach die Personalentwicklung der vergangenen Jahre. „Die Folgen eines öffentlichen Dienstes, der auf der Felge fährt, können Sie tagtäglich besichtigen: Tausende fehlende Kita-Plätze, mitunter monatelange Wartezeiten bei Behördenangelegenheiten, Pflegenotstand und Lehrermangel,

marodeste Infrastrukturen, weil es im technischen Dienst an Ingenieuren und Architekten fehlt, äußerst schleppende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Darunter leiden die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Wirtschaft, die einen funktionierenden, leistungsfähigen und zeitgemäß technisierten öffentlichen Dienst als wesentlichen Standortfaktor braucht“, so der dbb Chef.

Verschärft würde die Lage durch die Altersstruktur in Behörden und Verwaltungen: „In den kommenden 20 Jahren geht jeder zweite Beschäftigte in den Ruhestand. Wegen der rigiden Personalsparpolitik wurden aber über eine Dekade lang kaum noch neue Kräfte eingestellt und ausgebildet, das heißt, auf die Babyboomer folgen jetzt erstmal weder Menschen noch Know-how.“ Der aktuell in Ausbildung befindliche Berufsnachwuchs könne dieses strukturelle Defizit nicht kompensieren.

Silberbach forderte „eine flächendeckende moderne und nachhaltige Personalstrategie“. Bei der Gewinnung von neue Kräften müsse der öffentliche Dienst als Arbeitgeber „noch viel stärker herausstellen, dass er genau jene sinnhaften Aufgaben bietet, nach denen die jungen Menschen suchen. Vielen sind ein verantwortungsvoller, der Allgemeinheit nutzender Job und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privat wichtiger als das reine Cash. So ein stimmiges Gesamtpaket hat der öffentliche Dienst. Selbstverständlich ist auch hier noch Luft nach oben – etwa in punkto leistungsgerechte Bezahlung, Arbeitsplatzausstattung und -gestaltung, aber im Grunde sind das schon einige gute Argumente.“

Kommentar

Herr Silberbach gibt in seinen Äußerungen genau die Situation wieder, die auch in unserer Landesjustiz herrscht. Kürzlich eindrucksvoll durch unsere Mitgliederumfrage bestätigt. Und dennoch werden massenhaft Überstunden beziehungsweise Mehrarbeitsstunden geleistet. Längst werden nicht all diese zusätzlichen Stunden von den Mitarbeitern abgefeiert. Nein, ein beträchtliches Maß verfällt. Ebenso verhält es sich mit altem Urlaub aus dem Vorjahr. Viele Mitarbeiter in der Landesjustiz lassen entgegen aller Widrigkeiten Urlaubstage verfallen. Freizeitausgleich und Urlaub sollten genutzt werden, um abzuschalten und die Akkus aufzuladen. Ich verstehe nicht, weshalb viele unserer Kolleginnen und Kollegen Raubbau an ihrer Gesundheit betreiben und sehenden Auges über ihre physischen und psychischen Leistungsgrenzen hinausgehen und damit ihr Wohlbefinden ruinieren. Solange sich unsere Kolleginnen und Kollegen so verhalten, sieht unser Arbeitgeber keine, aber auch keine Veranlassung, seiner Fürsorgepflicht in dem Maße nachzukommen, wie ein Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Warum auch? Der Laden läuft doch und die Arbeitsmenge wird ohne Murren abgearbeitet. In den frühen Morgenstunden, in den Abendstunden, an Samstagen, an Sonntagen oder an Feiertagen. So, welchen Anreiz sollte unser Arbeitgeber haben, die Situation zu ändern? Wenn jedoch der Körper die Reisleine zieht, und das macht er irgendwann, dann zieht er sie ohne Vorankündigung. Von jetzt auf nachher. Es folgen lange Ausfallzeiten infolge Krankschreibungen. Dann liebe Kolleginnen und Kollegen besinnt sich unser Arbeitgeber auf seine Fürsorgepflicht. Und die bedeutet gerade bei Beamtinnen und Beamten: Gang zum Amtsarzt und je nachdem, zu welchem Ergebnis der kommt – dienstunfähig. Es interessiert keinen Amtsarzt, woher zum Beispiel Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen oder chronische Rückenleiden kommen. Dass diese ihre Ursachen in der Arbeitsumgebung, der Arbeitsbelastung und der Arbeitsverdichtung jenseits der üblichen Leistungsgrenze haben können, wird kategorisch ausgeschlossen. Dann geht die Zurruhesetzung ganz schnell. Das Einkommen ist niedriger als vorher. Ob es zum Leben reicht, interessiert keinen. Schon gar nicht unseren Arbeitgeber. Woher die Dienstunfähigkeit kommt, interessiert ihn ebenfalls nicht. Der jahrelange Einsatz über die Leistungsgrenze hinaus kann im einen oder anderen Fall in den sozialen Abstieg führen.

„Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.“ Dieses Sprichwort trifft sehr gut die Situation. Wenn man nicht mehr 150 oder 200 Prozent Arbeitsleistung geben kann, weil es die Gesundheit einfach nicht mehr zulässt, wird man ausgesondert. Punkt!

Reinhard Ringwald
Landesvorsitzender DJG-BW

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