Nach 3 Jahren entfristet

17.08.2018 - Herausragender Erfolg für die DJG-BW zugunsten der Mitglieder aus dem Tarifbereich. Immer wieder haben die stellvertretenden Landesvorsitzenden und der Landesvorsitzende der DJG-BW in Politik und im Ministerium der Justiz und für Europa das Entfristungsprogramm für Tarifangehörige in der Landesjustiz angesprochen. Langzeitverträge mit vielen unterschiedlichen Befristungsdauern sind Alltag gerade für junge Nachwuchskräfte und langjährige Kolleginnen und Kollegen.

Initiative der DJG-BW

Auch aufgrund Initiative der DJG-BW kam zunächst das Entfristungsprogramm nach 7 beziehungsweise 10 Jahren in den Notariaten. Seit Sommer 2013 konnten auf dieser Basis landesweit über 400 Arbeitsverhältnisse entfristet werden. Die Justiz muss konkurrenzfähig bleiben und die freie Wirtschaft bietet für alle Beschäftigte bessere Anreize. Das sind zum Beispiel gerade unbefristete Arbeitsverträge.
Die Landesjustiz hingegen kann nur mit kurzer Vertragsdauer und Dauerbefristungen „locken“.

Weiteres Programm

Jetzt gibt es ein weiteres Entfristungsprogramm nach 3 Jahren und die DJG-BW hat hierfür lange gekämpft. Ein wichtiger Erfolg, der nur möglich wurde mit den Mitgliedern, die mit einem geringen Mitgliedsbeitrag die DJG-BW unterstützen. Nutznießer sind auch Nichtmitglieder.
Nichtmitglieder sollten sich vergegenwärtigen, dass sie das ihren Kolleginnen und Kollegen zu verdanken haben, die auf einen geringen aber wichtigen Teil ihres Einkommens verzichten – für den Mitgliedsbeitrag.

Ziel: für alle Festverträge

Mit der Einführung des neuen Entfristungsprogramms gibt es nur eine Änderung. Für eine Entfristung ist jetzt eine dienstliche Stellungnahme der Beschäftigungsbehörde einzufordern. Auch die Fachgerichte profitieren von dem Entfristungsprogramm. Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Um weiter attraktiv zu bleiben, dürfen wir jetzt nicht stehen bleiben. Unser Ziel ist es, dass alle Tarifangehörigen einen Festvertrag erhalten und die jungen Nachwuchskräfte nach erfolgreicher Prüfung unverzüglich nach einer kurzen Probezeit einen Festvertrag erhalten.

Wir kämpfen für unsere Mitglieder.
Sie sollen in der Landesjustiz einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz
mit guter Bezahlung haben.

Ab sofort erfolgt die Entfristung der Arbeitsverhältnisse nach folgenden Vorgaben:

  • Befristete Arbeitsverhältnisse sollen grundsätzlich nach 3 Jahren entfristet werden.

  • Hierzu wird durch das Oberlandesgericht Karlsruhe beziehungsweise Stuttgart in Anlehnung an die Vorgehensweise im Beamtenbereich nach 9 Monaten beziehungsweise nach 33 Monaten eine dienstliche Stellungnahme eingeholt, ob - bezogen auf den jeweiligen Zeitpunkt - eine Entfristung im Einzelfall durch die Beschäftigungsdienststelle uneingeschränkt empfohlen werden kann.

  • Aus personalwirtschaftlichen Gründen beziehungsweise Gründen, die in der Person der/des Beschäftigten liegen, kann der Zeitpunkt der Entfristung bis zu zwei Jahre hinausgeschoben werden. Das Arbeitsverhältnis wird somit spätestens nach 5 Jahren entfristet, sofern nicht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt.

  • In besonders begründeten Einzelfällen kann bereits nach mindestens 18 Monaten eine Entfristung des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Da die Entscheidung über die Entfristung der Arbeitsverhältnisse vom Oberlandesgericht als personalverwaltender Stelle getroffen wird, erfolgt im Anschluss daran die Beteiligung des Bezirkspersonalrats Karlsruhe beziehungsweise Stuttgart.

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