Leibeigene

RR Freitag, 9. November 2018 von RR

Alimentationsprinzip schamlos ausgenutzt

Sind Beamte Leibeigene der öffentlichen Arbeitgeber?

Öffentliche Arbeitgeber nutzen das Alimentationsprinzip schamlos aus. In den letzten Tagen habe ich in diversen Zeitungen gelesen, dass in Verwaltungsgerichte in erster Instanz entschieden haben, dass insbesondere Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes in den Besoldungsgruppen A5, A6, A7 und A8 zu gering bezahlt werden.

Verwaltungsgerichte haben für sich festgestellt, dass das sogenannte Abstandsgebot zur Grundsicherung nicht eingehalten ist. Nun beschäftigt sich die nächste Instanz mit den Urteilen.

Wie sieht es bei uns in Baden-Württemberg aus?

Kurz gesagt: keinen Deut besser. Bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 41 Stunden und den ständig steigenden Lebenshaltungskosten ist von einer angemessenen Bezahlung schon seit Jahren nicht mehr zu reden. Dazu kommen noch viele Nullrunden und abgespeckte Übernahme von Tarifergebnissen auf die Beamtenschaft. Das Alimentationsprinzip stützt sich vereinfacht dargestellt darauf, dass sich die Beamtenschaft treu und ergeben mit ihrer gesamten Arbeitskraft ihrem öffentlichen Arbeitgeber widmet. Im Gegenzug soll er die Beamtenschaft angemessen alimentieren. Also so bezahlen, dass sie vom Entgelt leben und ihre Familien ernähren können und auf keine zusätzliche Einnahme durch weitere Nebentätigkeiten angewiesen sind. Alleine schon die allgemein bekannte Tatsache, dass viele Beamtinnen und Beamte in den eingangs genannten unteren Besoldungsstufen mindestens einer Nebentätigkeit nachgehen zeigt, dass die Gegenleistung der öffentlichen Arbeitgeber viel zu niedrig bemessen ist.

Mindestlohn unterschritten

In unserem Verband haben sich Justizwachtmeister hingesetzt und ihre enormen Wochenstunden von teilweise weit über 41 Stunden ins Verhältnis zum Einkommen gesetzt. Es ist richtig beschämend, was da ans Licht kommt: Stundenlöhne unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 8,84 Euro. Öffentliche Arbeitgeber halten sich oft selbst nicht an geltende Richtlinien. Bisweilen keimt der Verdacht, dass sie den Beamtenstatus schamlos ausnutzen. Beamte dürfen nicht streiken. Beamte wollen befördert werden. Beamte sind in der Zwickmühle des Treueverhältnisses ihrem Arbeitgeber ausgeliefert. Aktuell fordert der BBW-Beamtenbund Tarifunion, dass die Landesregierung etwas für die unteren Besoldungsgruppen tun soll – solange die Steuereinnahmen so sprudeln. Wenn Finanzministerin Sitzmann darauf antwortet, dass doch der letzte Tarifabschluss inhaltsgleich auf die Beamtenschaft übernommen wurde und die neuen Tarifverhandlungen im Gange sind, zeigt das deutlich, wie der öffentliche Arbeitgeber im Musterländle seine Beamtinnen und Beamte knechtet. Die Reaktion von Sitzmann passt in deren Bild von Staatsdienern. Wahrscheinlich werden wir irgendwann noch Geld zahlen müssen, um unsere Amtsstuben betreten zu dürfen. Jetzt hat diese Regierung ein Mal einen Tarifabschluss inhaltsgleich übernommen und meint, damit wäre es genug. Ein Blick auf die vorangegangenen Jahre wäre klüger und weitsichtiger gewesen. Sitzmann hätte erkennen müssen, dass Beamte im Vergleich zur Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft nach wie vor hinterher hinken. Und die Lücke wird immer größer. Ein Schelm, der glauben mag, dass Frau Sitzmann mit ihrem Einkommen den Blick auf die Bezieher unterer Einkommen und deren täglichen Kampf ums Überleben verloren hat. – Hauptsache die Abgeordnetendiäten steigen.

Gewerkschaften haben den Stein ins Rollen gebracht

Dass sich Verwaltungsgerichte mit den unteren Beamtenbesoldungen beschäftigten, ist Gewerkschaften zu verdanken. Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenlosen Rechtsschutz und Beistand durch professionelle Fachanwälte der Rechtsschutzzentren. So auch in Baden-Württemberg. Auch aus der DJG Baden-Württemberg bestreiten verschiedene Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes den Klageweg. Alle werden in den unteren Besoldungsgruppen A5 bis A8 bezahlt. Im Fall eines Erfolgs ist schade, dass Nutznießer der finanziellen Besserstellungen auch Nichtmitglieder von Gewerkschaften werden. Sie haben keinen Beitrag geleistet, um die Klägerinnen und Kläger, allesamt aus den untersten Besoldungsgruppen, zu unterstützen. Das sind genau jene Nutznießer, die immer nach Aktivitäten von Gewerkschaften schreien, wenn sie persönlich von einem Nachteil betroffen sind, jedoch die Mitgliedschaft in einem Verband scheuen.

Auch ohne Richterspruch ordentlich bezahlen

Ich empfinde es als schamlos, nicht wertschätzend, wenig vertrauenswürdig und eines Arbeitgebers nicht angemessen, Mitarbeiter wie Leibeigene zu behandeln. Wer seine Mitarbeiter getreu dem Motto bezahlt: „wo kein Kläger – da kein Richter“, hat offensichtlich das angemessene Maß aus den Augen verloren. Warum müssen sich öffentliche Arbeitgeber immer so verhalten, als müssten die Verantwortlichen jeden finanziellen Vorteil für ihre Mitarbeiter aus der Privatschatulle nehmen? Warum jammern öffentliche Arbeitgeber immer auf höchstem Niveau, wenn ihre Mitarbeiter eine angemessene Lohn- oder Gehaltserhöhung fordern? Egal, ob Steuereinnahmen nur so sprudeln oder mal nicht. Um Argumente, keine finanzielle Erhöhung zu gewähren, mangelt es öffentlichen Arbeitgebern nie. Es ist skandalös, wenn öffentliche Arbeitgeber nicht weitsichtig genug handeln und vieles aussitzen, solange kein Gericht zugunsten der Mitarbeiter entscheidet. Mit dieser Taktik verlieren öffentliche Arbeitgeber nicht nur den Wettlauf um die guten Nachwuchskräfte. Nein, sie verlieren immer mehr das vorhandene Personal. Immer mehr Mitarbeiter gehen vorzeitig in den Ruhestand und zwar im Bewusstsein von dauerhaften Renten- beziehungsweise Pensionskürzungen. Langsam aber sicher steuert unser Staat in die Handlungsunfähigkeit, weil ihm immer mehr Personal fehlt. Ist es das wert?

Reinhard Ringwald
Landesvorsitzender

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