Gesundheit

Das geht uns alle an

RR Freitag, 5. Oktober 2018 von RR

Gesundheitliche Vorsorge wird gestärkt

Vermeidung von Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Fokus

Wenn mit gesundheitsfördernden Maßnahmen Einschränkungen vermieden oder ausgeglichen werden können, dient dies auch der Beschäftigungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen. Risikofaktoren und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz müssen so früh wie möglich erkannt und angegangen werden. Deswegen rückt Prävention, also das Schaffen

von Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten und bestehende Einschränkungen nicht verschlechtern in den Vordergrund. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen motiviert werden, sich für das Thema Prävention und die eigene Gesunderhaltung zu begeistern. Nur dann lassen sich notwendige Verhaltensänderungen nachhaltig erreichen.

BEM ist ein Instrument der betrieblichen Prävention

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient dazu, schädliche Einflüsse zu beseitigen, die erst zum Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Ziel ist immer, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das BEM beinhaltet sozusagen immer auch Elemente der gesundheitlichen Vorsorge. Der Arbeitgeber beziehungsweise die Dienststelle muss (!) das BEM-Verfahren anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres (gerechnet vom ersten Krankheitstag) länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.

BEM in der Praxis

BEM ist nicht statisch. Das bedeutet, dass dieses Präventionsinstrument immer an die Veränderungen im Betrieb oder der Dienststelle angepasst werden muss. Dabei spielt das Erkennen eines entsprechenden Bedarfs bis zum Erstgespräch eine entscheidende Rolle. Diese Zeitspanne muss so kurz wie möglich gehalten werden. Nimmt eine Beschäftigte oder

ein Beschäftigter nach Krankheit seine Arbeit wieder auf, macht es überhaupt keinen Sinn, mit dem Angebot des BEM noch Wochen zuzuwarten. Kommt der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht, das BEM anzubieten nicht nach, haben Beschäftigte sogar selbst die Möglichkeit dieses anzustoßen und zwar noch vor Eintritt der gesetzlichen Pflicht durch lange Fehlzeiten!

Frühzeitiger Dialog ist entscheidend

Durch einen frühzeitigen Dialog ist es leichter, Arbeitsbedingungen behinderungsgerecht zu gestalten. Wenn aber bereits ein spürbarer Leidensdruck besteht, ist es für Betroffene und Arbeitgeber nicht einfach, damit umzugehen. Eine offene Kommunikation muss viel früher geführt werden. Das bedeutet, dass in Betrieben und Dienststellen nicht das Prinzip „Befehl und Gehorsam“ herrscht, sondern sich Beschäftigte vertrauensvoll an ihre Personalverantwortlichen wenden können. Wenn Präventionsmaßnahmen erst eingeleitet werden, wenn sich Probleme nicht mehr ignorieren lassen, sind die Fronten oft verhärtet und die erforderliche Vertrauensbasis ist abhanden gekommen.

Vertrauensleute sind gute Ansprechpartner

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung (GdB) gibt es örtliche Vertrauensleute, die ihnen ihre Zeit und ihr Ohr schenken, wenn es in Betrieben oder Dienststellen behinderungsbedingte Einschränkungen am persönlichen Arbeitsplatz gibt. Wurde keine örtliche Vertrauensperson gewählt, ist die Bezirksvertrauensperson zuständig. Hat man zu seinem Personalverantwortlichen keine Vertrauen oder stimmt die „Chemie“ nicht, sind Vertrauensleute verlässliche Ansprechpartner.

Im Oktober und November dieses Jahr finden die Wahlen für Vertrauensleute statt. Aktuell ist die Organisation dazu angelaufen und Einladungen werden verschickt. Unterstützen Sie als Wahlberechtigte deren Position und gehen Sie zur Wahl.

Reinhard Ringwald
Landesvorsitzender DJG-BW

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