Widerspricht die Überlastung des Personals der Fürsorgepflicht?
An vielen Stellen in der Landesjustiz ist die Personaldecke deutlich zu dünn. Das merken viele Kolleginnen und Kollegen, wenn sie durch Urlaub, Krankheit, Fortbildungen, Dienstzeitausgleich oder Elternzeit immer wieder die Arbeit für zwei machen müssen. Das zehrt an der Gesundheit. Immer mehr Justizmitarbeiter beklagen ihre dienstliche Überlastung und die damit einhergehenden gesundheitlichen Folgen. Manche Langzeiterkrankung ist ein typisches Signal von Überlastung beim Personal.
Wesen aus Bit und Bytes
Stresssymptome und zunehmende Burnouts sind auch die Folgen eines Personalmanagements, das sich ausschließlich auf mathematische Erkenntnisse aus Erhebungen wie Pebb§y (sprich Pebbsi) stützt. Dabei wird der Mensch nicht als Arbeitnehmer „Mensch“ gesehen, sondern als zum Raubbau alimentiertes Wesen aus Bit und Bytes. Wenn selbst Verwaltungsleiter und Dienstvorstände von Justizbehörden feststellen, dass sie die Behörde, in der Mitarbeiter Däumchen drehen, noch nicht gefunden hätten, spricht das für sich.
Mangelhafte Personalausstattung
Wenn aber rein nach Pebb§y zu viel Personal in den Justizbehörden untätig den Arbeitstag unproduktiv absitzt, dann bedarf die Vielzahl an Überstunden einer Erklärung. Gerade die teilweise mangelhafte Personalausstattung forderte von Justizmitarbeitern zahlreiche Überstunden, die teilweise weder finanziell noch durch Zeitausgleich ausgeglichen werden konnten.
Die Überlastung des Personals widerspricht der Fürsorgepflicht!
Die Überlastung des Personals widerspricht der Fürsorgepflicht! Es kann nicht sein, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ständig ausgerufen und bekräftigt wird, der Ausgleich zwischen Arbeit und Privatleben aber auf der Strecke bleibt.