Altersteilzeit

Altersteilzeit für Schwerbehindert bis Ende 2020 verlängert

Seit Oktober 2012 gilt in Baden-Württemberg der Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte im Landesdienst (TV ATZ BW). Der Tarifvertrag ermöglicht es schwerbehinderten Beschäftigten ab einem Lebensalter von 55 Jahren ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent zu reduzieren und dabei weiterhin ein Entgelt in Höhe von 83 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts zu erhalten. Die Regelung läuft zum Ende 2016 aus.

Regelung gilt unter Erklärungsvorbehalt

Der dbb hat bereits Anfang des Jahres den Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVdöD Land BW) aufgefordert, die Laufzeit des TV ATZ BW zu verlängern. Am 19. Oktober 2016 haben sich der Zweite Vorsitzende des dbb und Fachvorstand Tarifpolitik, Willi Russ, mit dem Vorsitzenden des Vorstandes des AVdöD Land BW, Veit Mössler, auf eine Verlängerung der Laufzeit des TV ATZ BW geeinigt. Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis muss nun vor dem 1. Januar 2021 beginnen. Die Regelung steht bis zum 21. November 2016 unter Erklärungsvorbehalt und soll zum 1. Dezember 2016 in Kraft treten.

Im Zuge der Einigung haben sich beide Seiten darauf verständigt, dass ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis für Tarifbeschäftigte nur dann vereinbart werden kann, sofern die entsprechenden Regelungen für vergleichbare Beamte gelten, so dass eine Gleichbehandlung beider Statusgruppen gegeben ist.

„Der TV ATZ BW hat sich bewährt. Viele Kolleginnen und Kollegen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis zu vereinbaren. Es war uns daher besonders wichtig, schwerbehinderten Beschäftigten im Landesdienst in Baden-Württemberg den gleitenden Übergang in den Ruhestand auch weiterhin zu ermöglichen. Wir begrüßen die heute erzielte Einigung ausdrücklich“, sagte Verhandlungsführer Russ nach der Verhandlungsrunde in Stuttgart.

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