Quicktipp 01/2023
Hinzuverdienst
Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersgrenze sollen ab dem 1. Januar 2023 komplett entfallen, wie es bei Rentnern im Regelalter schon der Fall ist. Für Bezieher von vollständigen oder teilweisen Erwerbsminderungsrenten werden die Höchstgrenzen entsprechend angepasst (BMAS, 31.08.2022).
Quicktipp 02/2023
Nachzahlungen
Unsere Mitglieder haben durch die von uns zur Verfügung gestellten Musterwidersprüche im Rahmen des 4-Säulen-Modells teilweise Nachzahlungen im hohen vierstelligen Bereich erhalten.
Es lohnt sich Mitglied in der DJG-BW zu sein.
Jetzt Mitglied werden!
Quicktipp 03/2023
Gelber Schein ade!
Ab dem 1.1.2023 ist der gelbe Schein zur Krankmeldung von Arbeitnehmern an Arbeitgeber und gesetzliche Krankenkasse Geschichte. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll's einfacher gestalten. Sie gilt nicht für privat Krankenversicherte oder Behandlungen im Ausland.
Quicktipp 04/2023
Höhergruppierung
Es kommt auf Seiten der öffentlichen Arbeitgeber endlich Bewegung in die Angelegenheit mit der Höhergruppierung infolge Rechtssprechung des Bundesarbeitsgericht. Mitglieder der DJG-BW, die von uns in der Vergangenheit auf Widersprüche etc. hingewiesen wurden, dürfen sich auf Nachzahlungen freuen.
Quicktipp 05/2023
Urlaub unverjährt
Arbeitgeber müssen rechtzeitig vor dem Verfall von Urlaubstagen warnen.
Der EuGH: Der Urlaubsanspruch verjährt auch nicht automatisch nach drei Jahren sondern nur, wenn Beschäftigte tatsächlich in der Lage waren, ihren Urlaub wahrzunehmen (EuGH 22.9.2022 - Rs. C-12/21 LB).
Quicktipp 06/2023
Arbeitszeitbetrug
Begehen Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug, können Arbeitgeber aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Eine vorherige Abmahnung soll entbehrlich sein, wenn der Beschäftigte sein Tun leugnet und verschleiert - schon bei einem einmaligen Vergehen. (LAG Hamm vom 27.01.2023 - 13 Sa 1007/23).
Quicktipp 08/2023
Mitbestimmung
Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen. Die Mitarbeiter*innen einer Dienststelle haben über den Personalrat die Möglichkeit, an Entscheidungen in der Dienststelle teilzuhaben. So können sie beispielsweise Einfluss auf Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder auch Gesundheitsschutzmaßnahmen nehmen.