Landesleitung

Aufgaben

Die Landesleitung gehört neben den Bezirksgruppenvorsitzenden und Inhabern von Ehrenämtern zum Landesvorstand. Die Mitglieder der Landesleitung - mit Ausnahme der Fachbereichsvorsitzenden - werden auf jedem Landes-Gewerkschaftstag neu gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben der Landesleitung gehört es, die laufenden Geschäfte des Landesverbandes abzuwickeln.

Zusammensetzung der Landesleitung

  • Landesvorsitzender

  • einem Stellvertreter des Landesvorsitzenden in der Funktion des Geschäftsführers

  • drei weitere Stellvertreter des Landesvorsitzenden

  • Landesschriftführer

  • Landesschatzmeisterin

  • Landespressereferent

  • Landesjugendvorstand

  • Fachbereichsvorsitzenden

  • Gleichstellungsbeauftragte

  • Landesehrenvorsitzende

Sitzungen

Mindestens einmal im Jahr tagt die Landesleitung. Auf diesen Sitzungen werden Berichte aus den Fachbereichen erstattet. Der Landesvorsitzende, seine Stellvertreter und weitere Funktionsinhaber wie die Landesschatzmeisterin berichten aus ihren Zuständigkeitsbereichen. Sachverhalte über die der Landesvorstand zu entscheiden oder beschließen hat, werden ausgearbeitet und gegebenenfalls beschlussfähig vorgelegt.

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