Die Welt scheint in diesen Tagen turbulenter denn je. Gerade gestern brach in Deutschland eine Nachricht über uns herein, die viele von uns zutiefst beunruhigt hat: Die Ampelkoalition, die seit einigen Jahren das Land regiert hat, ist zerbrochen. Die politische Landschaft unseres Landes hat sich damit abrupt verändert, und wir stehen vor einer Zeit der Unsicherheit. Auch international blicken wir auf eine Welt, die aus den Fugen geraten scheint.
Bei einem kontroversen Treffen zwischen der DJG-BW und dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg am 30. Oktober 2024 prallten grundverschiedene Positionen aufeinander. Anlass des Gesprächs war die laufende Machbarkeitsstudie zur Einführung einer zentralen IT-Ausstattung für die Gerichtsvollzieher des Landes – ein Vorhaben, das aus unserer Sicht weitreichende Auswirkungen auf die Büroautonomie und die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder haben könnte. Wir als Gewerkschaft befürchten eine schleichende Kontrolle, eine Einschränkung der Selbstständigkeit und mangelnde Berücksichtigung der Praxisbedürfnisse, während das Ministerium sich auffallend in Schweigen über wesentliche Details hüllt.
Hausach, 28. Oktober 2004: Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg e.V. (DJG-BW) setzt klare Zeichen für die Zukunft. Mit dem neu gegründeten Fachbereich für Gerichtsvollzieher reagieren wir auf den wachsenden Mitgliederbestand in diesem wichtigen Berufszweig und stellen eine gezielte sowie professionelle Interessenvertretung sicher. Unter der Leitung von Dr. Pierre Holzwarth aus Heilbronn und seiner Stellvertreterin Ramona Hafner aus Karlsruhe bietet der Fachbereich maßgeschneiderte Angebote, die für die tägliche Arbeit der Gerichtsvollzieher von großem Nutzen sind.
Die Pfändung von Gegenständen hat immer mehr an Bedeutung verloren. Gleichzeitig mussten auch Gerichtsvollzieher an Geltung einbüßen. Damit sich das wieder ändert, will das BMJ Zuständigkeiten anpassen. LTO liegt der Gesetzesentwurf vor.
Land will an Kostendämpfungspauschale festhalten. Enttäuscht hat der BBW - Beamtenbund Tarifunion (BBW) das Vorhaben der Landesregierung zur Kenntnis genommen, mittels Gesetzesänderung im Haushaltsbegleitgesetz 2024/2025 die Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes beizubehalten.
Der öffentliche Dienst in Deutschland steht vor einer Vielzahl an Herausforderungen, die sich in den letzten Jahren verschärft haben. Dabei spielen Themen wie der demografische Wandel, Personalmangel, Digitalisierung und steigende Anforderungen durch Bürokratie und Migration eine zentrale Rolle.
Die finanzpolitischen Herausforderungen der Landesregierung Baden-Württembergs sind enorm. Angesichts eines prognostizierten Defizits von 1,6 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2025/2026 stellt sich die Frage: Wie können diese Löcher gestopft werden? Die Antwort scheint kontrovers zu sein, denn sowohl die Grünen als auch die CDU erwägen eine Kürzung der Einzahlungen in den Pensionsfonds.
Als Landesvorsitzender der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW) nehmen wir Stellung zu den aktuellen Forderungen des Beamtenbund Tarifunion (BBW) bezüglich der Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Wir unterstützen grundsätzlich das Bestreben nach einer gerechten und zeitgemäßen Anpassung der Arbeitsbedingungen für unsere Mitglieder.
In den geräuschlosen Gängen der Justizverwaltung Baden-Württembergs, wo das Recht nicht nur gesprochen, sondern gelebt wird, brodelt es unter der Oberfläche. Die digitale Transformation, verkörpert durch die Einführung der eAkte, verspricht Effizienz und Modernität. Doch während Bits und Bytes die Zeiten der Papierakten ersetzen, bleibt eine entscheidende Frage unbeantwortet: Was geschieht mit den Menschen hinter den Schreibtischen und in den Archivräumen?
Wir stehen inmitten eines Gartens, der Justiz Baden-Württemberg, dessen Boden zwar fruchtbar, aber derzeit von Unkraut überwuchert und vernachlässigt ist. Unsere Arbeit gleicht dem Versuch, Pflanzen in einem Garten zu züchten, der nicht angemessen gepflegt wird. Die Personalratswahlen am 2. Juli 2024 bieten uns die Chance, unsere Gartengeräte in die Hand zu nehmen, den Boden zu
Alarmstufe Rot in der Justiz: Der Personalmangel beißt, die Aktenberge wachsen, und die Digitalisierung drängt mit Macht ins System. Doch eine rettende Idee blitzt am Horizont auf – Fort- und Weiterbildung als Rettungsanker in stürmischer See. Während die Mitarbeiter unter dem Joch von Mehrarbeit und dem Druck veralteter Strukturen ächzen, könnte die gezielte Qualifizierung der Schlüssel zur Wende sein. Doch ist dieses Bildungsversprechen die Lösung aller Probleme oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein? Ein kritischer Blick auf die Herausforderungen und Hoffnungen, die mit dem Bildungs-Blitz in der Justiz einhergehen.
In den weitläufigen Gängen der Justizverwaltung, wo das Echo von Schritten an alte Traditionen erinnert, beginnt eine neue Ära – die Umstellung auf die elektronische Akte. Lena, eine gewissenhafte Mitarbeiterin im Herzen dieses Wandels, fühlt die Gewichte der Veränderung täglich.
In der Justizverwaltung Baden-Württemberg kollidieren zwei Welten: Die ambitionierte digitale Transformation durch die Projektgruppe „Zukunftswerkstatt“ und die bedrückende Realität der Arbeitsbedingungen der Servicekräfte. Dieser Artikel erkundet diese Diskrepanz und beleuchtet, wie die Vernachlässigung aktueller Probleme die Zukunftsvisionen untergräbt.
Die Justiz hat eine wichtige gesellschaftliche Mission: Konflikte schlichten oder entscheiden, Rechtsfrieden schaffen, so gut es geht auch Gerechtigkeit verwirklichen. Dass dabei in der Öffentlichkeit viel zu wenig an die gedacht wird, die das durch ihre Arbeit erst ermöglichen, nämlich die Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter, ist eine traurige Wahrheit.