Christel M. arbeitet seit über 40 Jahren in der Justiz Baden-Württemberg. Sie hat die Ausbildung im mittleren Justizdienst absolviert. Im Laufe ihrer Dienstzeit hat sie einige Veränderungen in der Justiz mitgemacht. Nie hat sich jemand dafür interessiert, ob sie diese Veränderungen für gut heißt. Schließlich ist sie Praktikerin und kann gut beurteilen, was sie für sinnvoll hält und was nicht. Alle Veränderungen kamen immer von oben. Christel M. ist nach 40 Jahren Dienst in der Besoldungsgruppe A9 angekommen.
Klarheit im Streit bei der Eingruppierung im öffentlichen Dienst der Länder: Es bleibt bei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum ganzheitlichen Arbeitsvorgang. Im lange schwelenden Streit zum Thema „Arbeitsvorgang“ im Rahmen des Eingruppierungsrechts des öffentlichen Dienstes der Länder hat das Bundesverfassungsgericht am 21. Dezember 2022 für mehr Klarheit gesorgt, indem es die diesbezügliche Verfassungsbeschwerde, die die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und das Land Berlin im Februar 2021 eingelegt hatten, nicht zur Entscheidung annahm (Aktenzeichen 1 BvR 382/21).
Der Staat hält weiterhin den traurigen Rekord bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Ihre Zahl ist im öffentlichen Dienst im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen. „Ein Skandal“, sagen die jungen Beschäftigten. 489.075 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hatten 2021 laut Statistischem Bundesamt (DESTATIS) einen befristeten Arbeitsvertrag – fast zehn Prozent mehr als im Jahr davor. Der Anteil der befristet Beschäftigten stieg damit binnen eines Jahres von 14,5 auf 15,3 Prozent.
Der Gewerkschaftstag des BBW – Beamtenbund Tarifunion hat am 07.12.2022 den bisherigen BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger (54) mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Von 184 gültigen Stimmen erhielt er 169 Ja-Stimmen, 3 Delegierte stimmten gegen ihn, 14 enthielten sich der Stimme. Rosenberger, der aus der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) kommt, steht seit Dezember 2017 an der Spitze der Organisation.
Der 31. Dezember steht vor der Tür und wieder stellen viele Kolleginnen und Kollegen mit Erstaunen oder auch Entsetzen fest, dass sie noch zu viele Überstunden haben, die am 31.12. zu verfallen drohen. Aber warum ist dem so? Jeder Bedienstete kann entsprechend seiner AKA bis zu 41 Stunden beziehungsweise 20,5 Stunden am Jahresende ins neue Jahr mitnehmen.
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in Zivilverfahren wird derzeit am Landgericht Hechingen mit einer neuen Software getestet, die Richter in Zivilprozessen unterstützen soll. Das Assistenzprogramm mit dem Namen Codefy soll nach Auskunft von Justizministerin Marion Gentges (CDU) beispielsweise Anwaltsschriftsätze besser strukturieren. In einem Mietrechtsverfahren beispielsweise wählt der Richter den für Mietstreitigkeiten spezialisierten Prüfassistenten aus.
Die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge gehen in naher Zukunft in den Ruhestand. Zurück bleiben dabei massive Personallücken, die sich immer mehr auch im öffentlichen Dienst bemerkbar machen. Der Beamtenbund fordert, dass der Bund schnell reagiert. Deutschland fehlt nach Schätzung des Deutschen Beamtenbundes (dbb) im öffentlichen Dienst massiv Personal.
Eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung unter 2.300 Arbeitnehmervertretern (Betriebsräte, Personalräte) hat ergeben, dass längere To-Do-Listen, größere Arbeitsmengen, komplexere Aufgaben, mehr Multitasking und Zeitdruck die Arbeit zunehmend verdichtet. In rund 80 Prozent der Betriebe und Dienststellen passiert das nach Einschätzung der befragten Arbeitnehmervertreter.
In der zweiten Jahreshälfte 2022 soll eine Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde fallen. Hier ist jedoch noch offen, ob nur über eine Annahme der Beschwerde oder über die Beschwerde selbst entschieden wird. Durch die DJG Bund wurde mir der vom Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn erstellte Abschlussbericht für ein „Entwicklungsprojekt Voruntersuchung der Berufsausbildung der Justizfachangestellten“ zur eventuellen Stellungnahme übersandt.
Im Dezember 2022 soll auch für die Justiz Baden-Württemberg das 4-Säulen-Modell umgesetzt werden. Darüber haben wir in der letzten Ausgabe unserer Info:Thek für Sie berichtet. Hintergrund ist, dass das Abstandsgebot zur Grundsicherung schon lange nicht mehr eingehalten ist. Vereinfacht ausgedrückt: in den unteren Einkommensgruppen (mittlerer Dienst) erhalten Männer und Frauen im öffentlichen Dienst eine Alimentation ihres Arbeitgebers, die niedriger ist, als das Leistungsspektrum, das ein Hartz-IV-Empfänger erhalten kann.
Etwa vor zwei Jahren hatten wir das Thema „Überlastungsanzeige“ aufgegriffen. Wir hatten dazu einen Bericht in der Info:Thek veröffentlicht und eine Muster-Überlastungsanzeige zur Verfügung gestellt. Weil sich die Anfragen mehren – vorab: diese Muster-Überlastungsanzeige finden Sie auf unserer Website im Bereich Service. Dort dürfen Sie sich die Vorlage herunterladen.
Sich um seine Mitarbeiter*innen kümmern, das umfasst die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern. Wie vieles, ist die Fürsorgepflicht fließend: sie ändert sich im Laufe der Zeit und muss angepasst werden. Was bedeutet nun Fürsorgepflicht? Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Arbeitgeber verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer*innen zu schützen. Darunter allen zum Beispiel der Schutz vor Unfällen, ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz und ein fairer Umgang miteinander.
Die Corona-Pandemie hat auch die Arbeitswelt verändert und Missstände wie mit einem Brennglas sichtbar gemacht. War mobile Arbeit in den vergangenen Jahren eher die Ausnahme in Deutschland, so sind ab 2020 ganze Belegschaften nur noch am heimischen Schreibtisch. Ganze Abteilungen treffen sich nur noch online bei Videomeetings, Reisezeiten reduzierten sich auf Null und manche Jobangebote erfolgen nur noch als „Remote“ mit freier Wahl des Ortes.
In den vergangenen Monaten habe ich diverse Bücher und Abhandlungen zum Thema „Demokratie“ gelesen. Am 24.02.2022, dem Tag des Angriffskrieges von Putin auf die Ukraine stelle ich fest, dass die Demokratie wie wir sie bislang kannten, neu gedacht werden muss. Wie ist es eigentlich heute um die deutsche Demokratie bestellt? Die Herausforderungen, gegen die sie sich behaupten muss, sind zahlreich: Das soziale Gefälle zwischen Arm und Reich wächst.
Zum Internationalen Tag der sozialen Gerechtigkeit, den die Vereinten Nationen jedes Jahr am 20. Februar ausrufen, haben wir uns gemeinsam mit den dbb senioren und der dbb jugend für eine Neuauflage des Generationenvertrags ausgesprochen. Unser Anliegen ist es, die Frage nach der Verantwortung der Generationen füreinander wieder stärker in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft zu rücken und für eine sinnvolle Verzahnung von Arbeits-, Sozial- und Familienpolitik zu werben. Ein wichtiger Aspekt, der hier immer mitspielt, ist das Verständnis von sozialer Gerechtigkeit.
Dem öffentlichen Dienst in Deutschland gehen zunehmend die jungen Mitarbeiter aus. Das legen zumindest Zahlen nahe, die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) jetzt in ihrem neuen Report „Government at a Glance 2021“ veröffentlicht hat. Dem Report zufolge hat sich der Anteil der 18 bis 34 Jahre alten Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland innerhalb von fünf Jahren nahezu halbiert.
Von einem möglichen Wechsel in die Privatwirtschaft erhoffen sie sich vor allem eine bessere Bezahlung, mehr Flexibilität, bessere Ausstattung und Wertschätzung der Arbeit. „Dass sich die Kolleginnen und Kollegen nicht ausreichend wertgeschätzt fühlen – finanziell und anderweitig – ist ein absolutes No-Go. Wenn die öffentlichen Arbeitgeber nicht riskieren wollen, dass sich neben den demografiebedingten Abgängen auch noch ein Trend zum freiwilligen Wechsel in die Privatwirtschaft herausbildet, müssen sie schnell gegensteuern“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 5. Januar 2022 die Untersuchungsergebnisse.