Baden-Württemberg gibt seinen Beamten als erstes Bundesland die Möglichkeit, Fahrräder statt Dienstwagen zu leasen. Dazu kooperiert das Land mit dem Freiburger Unternehmen Jobrad. Die Vereinbarung soll im Frühsommer 2020 greifen, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).
Wir begrüßen die Pläne von Grünen und CDU, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A5 und A6 anzuheben. Beamtinnen und Beamte, die bisher nach A5 und A6 bezahlt werden, sollen demnach künftig Gehälter entsprechend der nächst höheren Besoldungsgruppe erhalten.
Baden-Württemberg will das Radfahren für die Bediensteten in der Landesverwaltung attraktiver machen. Das Verkehrsministerium hat zusammen mit dem Finanzministerium die Einführung eines landesweiten Radleasing-Angebotes für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter europaweit ausgeschrieben.
Auch wenn wir in vielen verschiedenen Bereichen von A wie in unserem Fall das Amtsgericht bis Z wie Zoll arbeiten, haben wir eines gemeinsam – wir alle sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und wir alle sind für unser Land und die Menschen, die hier wohnen, tätig.
Ist Ihnen geläufig, dass sich die ständige Diskussion, ob eine Dienststelle in der Landesjustiz im Unterstützungsbereich über- oder unterbesetzt ist, auf statistisch erhobene Zahlen aus dem Jahr 2002 !! stützt. Also auf Zahlen, die bereits über 17 Jahre alt sind.
Der BBW-Vorsitzender Rosenberger hatte am 21.03.2019 zu einer Infoveranstaltung in die Kantine der OFD Freiburg eingeladen. In seiner Rede erinnert Rosenberger daran, dass unser Land sich seit elf Jahren im Aufschwung befindet und dass es nun an der Zeit war, die Bediensteten im Öffentlichen Dienst auch besser zu besolden.
Die Landesvorsitzenden Reinhard Ringwald und Jochen Freytag trafen sich im Februar 2019 in angenehmer Atmosphäre erneut mit weiteren Vertretern ihrer Landesvorstandschaften zu einem interessanten und sehr informativen Gedankenaustausch in den Räumlichkeiten der Badischen Versicherungen in Karlsruhe.
Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021. Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional erhöht.
Es ist doch schon richtig knarziges Brauchtum, wenn sich im Rahmen von Tarifverhandlungen öffentliche Arbeitgeber das erste Mal mit den Gewerkschaften an den Tisch setzen. Knarzig, verstaubt und nicht mehr zeitgemäß ist das in keiner Weise wertschätzende Verhalten der Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite. Auch kürzlich wieder.
Mehr als 1.000 öffentlich Beschäftigte sind am (12.02.2019) in Stuttgart auf die Straße gegangen, um der Forderung ihrer Gewerkschaft nach deutlichen Einkommensverbesserungen Nachdruck zu verleihen. Zu landesweiten Warnstreiks und der Protestveranstaltung in Stuttgart haben der deutsche und der
Wetten, dass es auch bei den Ländern demnächst zu einem Tarifabschluss kommt? Und dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften etwa dort treffen, wo man sich vor einem Jahr bei Bund und Kommunen traf? Ohne jedoch die Marke – 7,5 Prozent bei 30 Monaten Laufzeit – ganz zu erreichen?