Einkommensrunde 2023 TV-L
Tarifverhandlungen - Hintergrund
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) wird mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verhandelt. In der TdL sind, bis auf Hessen, alle Bundesländer organisiert. Der Tarifvertrag der Länder gilt somit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Bundesländer bis auf Hessen. Für Hessen wird ein eigenständiger Tarifvertrag verhandelt (TV-H).
Unmittelbar gilt der TV-L nur für Tarifbeschäftigte, die Mitglied bei einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb (oder ver.di) sind. Mittelbar gilt er aber üblicherweise auch für die übrigen Arbeitnehmenden, weil in den Arbeitsverträgen häufig Bezug auf den TV-L genommen wird. Auf diese Weise betrifft er rund 3,5 Millionen Beschäftigte. Zusätzlich zum TV-L werden in dieser Einkommensrunde auch die Tarifverträge für Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende und dual Studierende im Landesdienst verhandelt.
Die Ergebnisse dieser Tarifverhandlungen sollen jeweils auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden, sowohl beim Land als auch in den Kommunen. Das gilt ebenso für die entsprechenden Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Diese Übertragung ist allerdings nicht Gegenstand der Tarifverhandlungen, sondern muss von den einzelnen Landesparlamenten per Gesetz beschlossen werden.
Nicht betroffen sind, neben den Beschäftigten des Landes Hessen, auch die Tarifbeschäftigten der Kommunen und des Bundes. Für letztere gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der dieses Jahr ebenfalls neu verhandelt wurde.
Die letzten Tarifverhandlungen im Länderbereich fanden 2021 statt.
SONDERSEITE
Kai Rosenberger, Vorsitzender des dbb Landesbundes Baden-Württemberg (BBW), unterstrich vor den Teilnehmenden der Regionalkonferenz: „Bei den anstehenden Tarifverhandlungen des TV-L muss die Chance genutzt werden, die Reallohnverluste der vergangenen zwei Jahre zu kompensieren und faire Bedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sicherzustellen.“