Dialog

DJG-BW im Dialog mit der CDU-Fraktion

03.11.2017 - DJG-BW Landesvorsitzender Ringwald dankte für die mit dem kommenden Doppelhaushalt zu schaffenden etwa 90 zusätzlichen Stellen für den Justizwachtmeisterdienst. Er schildert, dass die DJG-BW auch das Thema Sicherheit umtreibe. Der Respekt vor dem Personal nimmt ab und die Hemmschwelle zur Gewaltbereitschaft sinkt immer weiter.

Wachtmeister 1. und 2. Klasse

Seitens Herrn Eckstein wird angesprochen, dass sich bei den Justizwachtmeistern der Eindruck verfestige, dass es Wachtmeister 1. und 2. Klasse gebe. Dies resultiere aus dem Umstand, dass für die Tätigkeit in einer SGS wegen des höheren Aufwands eine Zulage gezahlt werde. Die Besoldungsstruktur werde von den Bediensteten kritisch gesehen. Diese sind in der Regel in die Besoldungsgruppe A 6 eingegliedert und könnten maximal die Besoldungsgruppe A 7 als Endstufe erreichen. Zunehmend bewerben sich Vollzugsbeamte zur Vermeidung von Schichtdienst auf SGS-Stellen und nähmen dafür ein Absinken von den Besoldungsgruppe A 7 und A 8 auf die Besoldungsgruppen A 6 im Wachtmeisterdienst in Kauf.

Für die SGS gebe es innerhalb eines LG-Bezirks lange Wege. Daher seien mehr SGS-Standorte erforderlich. Oftmals leisteten die Bediensteten der SGS bei Großverfahren auch Unterstützungsleistungen für andere LG-Bezirke.

Attraktives Berufsbild

Das Berufsbild des Wachtmeisters selbst ist attraktiv, aber die Rahmenbedingungen seien schwierig. Daher stelle sich zunehmend die Frage, wie geeignete Bewerber akquiriert werden könnten. Die Bewerber sollen mit beiden Beinen im Leben stehen und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Dies sei deswegen erforderlich, weil sich der Beruf immer mehr zur Sicherheitsfachkraft wandeln werde.

Es fehlt Personal

Ein weiteres Problem sei der Umstand, dass es zur Bewältigung des Arbeitsanfalls zum Teil nicht mehr genug Personal gebe. Zum Teil werde nur noch mit einem Justizwachtmeister vorgeführt. Die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt in der Gesellschaft sinke. Daher muss ein Vorführfaktor 2,0 umgesetzt und eingehalten werden. Die mit Doppelhaushalt 2018/19 einhergehenden Stellenmehrungen seien sinnvoll auf die verschiedenen Dienststellen zu verteilen.

Für Einlasskontrollen müsse mehr Personal eingesetzt werden. Für jeden Einzelfall bedürfe es mindestens ein oder zwei Beamte. Bei großem Andrang seien fünf bis sechs Beamte erforderlich. Eine Sichtkontrolle allein bringe jedoch kein effektives Maß an Sicherheit. Das bereits bestehende Meldeportal zur Kommunikation mit dem JuM müsse auch zeitnah von den Wachtmeistern bestückt werden.

Herr MD Steinbacher erläutert, dass die Dezentralität der Standorte einen höheren Auf-wand erforderlich mache. Die Umsetzung des Sicherheitskonzepts der SGS verlange die Einführung visueller Gesichtskontrollen, die Durchführung von Schulungen und die Anfertigung von Einsatzplänen. Dies erfordere viel Personal. Daher würden mit dem Doppelhaus-halt 2018/19 64 Neustellen für den Wachtmeisterdienst geschaffen.

Beförderungsperspektiven schaffen

Ziel des JuM sei es, für den Wachtmeisterdienst Beförderungsperspektiven zu schaffen. So würden die bestehenden ku-Vermerke abgeschafft und höherwertige Dienstposten geschaffen. Zudem wurde die Vorgabe aufgestellt, dass die Beamten des mittleren Vollzugsdienstes den Wachtmeisterdienst bei der Vorführung unterstützen müssen.

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