Altersteilzeit ungewiss

Weitere Altersteilzeitregelung ungewiss!

Tarifvertrag zur Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte (TV ATZ BW) läuft zum Jahresende aus. Anschlussvereinbarung ungewiss. Wir fordern die politischen Verantwortlichen auf, diesen nicht hinnehmbaren Umstand schnellstens zu beenden!

Altersteilzeit ist eine wichtige Option

Es erfüllt uns mit Sorge, dass die Möglichkeit der Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte mit Ablauf des 31.12.2016 endet und eine Anschlussvereinbarung nach derzeitigem Kenntnisstand mehr als ungewiss ist. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, auf die Bedeutung der Option Altersteilzeit aus Sicht schwerbehinderter Tarifbeschäftigter hinzuweisen.
Der demografische Faktor bei den Landesbediensteten ist uns bewusst. Aus unserer Sicht würde ein Auslaufen der Altersteilzeitregelung jedoch kein geeignetes Instrument darstellen, die Folgen der absehbaren Altersabgänge zu mildern oder – auch unter Kostengesichtspunkten - zu relativieren.

Würdevolles Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

Wir sehen in der Möglichkeit, Altersteilzeit vereinbaren zu können, ein herausragendes Mittel, um ein geregeltes und würdevolles Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu ermöglichen. Die aus der langjährigen Praxis gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass Altersteilzeit insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen nicht nur einen hohen Stellenwert besitzt, sondern oft auch die einzige Möglichkeit darstellt, um in selbstbestimmter Weise aus dem Berufsleben ausscheiden zu können.
Altersteilzeit hat sich als kluges Instrument der Arbeitsmarktpolitik bewährt. Es wäre ein großer Einschnitt für die schwerbehinderten Tarifbeschäftigten – und die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber –, wenn diese Möglichkeit nicht mehr offen stünde!

Wir fordern: Altersteilzeit für alle!

Wir appellieren an die Vertreter des Landes Baden-Württemberg (AVdöD Land BW), sich für eine Folgevereinbarung zur Altersteilzeit einzusetzen und weitergehend auch zu prüfen, ob eine solche Regelung, wie auch im Bundesland Bayern erfolgreich praktiziert, auf alle Beschäftigten in der Landesverwaltung übertragen werden kann.

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